| Kant: AA X, Briefwechsel 1787 , Seite 503 | |||||||
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| 01 | Materialien ausgezupfte Seide, darauf so sein versponnen werden könne, | ||||||
| 02 | daß daraus Taffent gewebt werden könnte. | ||||||
| 03 | Das hiesige Policeydirectorium schickte die, in Gegenwart ihrer | ||||||
| 04 | Abgeordneten verfertigte Proben, an das Fabrikendepartement des | ||||||
| 05 | generaldirectorii in Berlin, mit dem Ersuchen, des Erfinders, ihm | ||||||
| 06 | dafür eine Königl praemie auszuwirken; und in der That muß der | ||||||
| 07 | Nutzen einer solchen Maschine, wenn sie allgemein in Gebrauch gebracht | ||||||
| 08 | würde, in Millionen gehen. Es bekam aber zur Antwort: daß, | ||||||
| 09 | nach der mitgekommenen, zwar freylich nicht detaillirten Beschreibung, | ||||||
| 10 | ein solcher Effect für unmöglich zu halten sey, es wies auch, als man | ||||||
| 11 | zum zweyten male die Wirklichkeit desselben dagegen vorstellete, allen | ||||||
| 12 | weiteren Gesuch hierüber gänzlich ab. | ||||||
| 13 | Nun würde zwar HE. Bötticher, als ein wahrer Weltbürger, gerne | ||||||
| 14 | sehen, daß allgemeiner Nutze aus dieser Erfindung gezogen werden | ||||||
| 15 | könnte; allein er hat Frau und Kind, und muß auf deren Erhaltung | ||||||
| 16 | sehen. Auch würde sich schon Gelegenheit finden, unter den verschiedenen | ||||||
| 17 | englischen Schifscapitänen, die hier ankommen, an einen diese Maschine | ||||||
| 18 | zu verkaufen, der, da in England, wenn man eine Erfindung, deren | ||||||
| 19 | Nützlichkeit durch Proben bewiesen ist, aufzeigte, leicht vom Parlament | ||||||
| 20 | ein Privilegium auf 7 Iahre zur ausschlieslichen Verfertigung einer | ||||||
| 21 | solchen Maschine erlangt wird, sie ihm abkaufete; aber er zieht billiger | ||||||
| 22 | und patriotischer Weise einen Käufer in Königlichen Landen vor. | ||||||
| 23 | Zugleich bemerke ich, daß diese Spinnmaschine hier etwa 2 rthlr. zu | ||||||
| 24 | verfertigen koste. | ||||||
| 25 | Nun ist sein Ansinnen dieses: daß er diese seine Erfindung an | ||||||
| 26 | jemanden für 500 rthlr, sage fünfhundert Thaler, dergestalt verkaufen | ||||||
| 27 | will, daß er sich auf Gewissen und Ehre verbindlich macht, niemand | ||||||
| 28 | anders von der Beschaffenheit derselben Eröfnung zu thun, zugleich | ||||||
| 29 | auch Vorschläge zu thun, wie das Geheimnis derselben von niemand | ||||||
| 30 | entdeckt werden könne, wenn auch mehrere Exemplare davon verfertigt | ||||||
| 31 | werden, mithin dem Besitzer derselben den ausschlieslichen Besitz derselben | ||||||
| 32 | zu sicheren. Zugleich unterwirft er sich allen Versuchen, die | ||||||
| 33 | man hier mit ihr anzustellen nöthig finden möchte, nur, daß diese | ||||||
| 34 | nicht aus bloßer Curiositaet geschehen, sondern nur, wenn man vorläufig | ||||||
| 35 | schon über die Bedingungen einig geworden, weil er bisher von | ||||||
| 36 | der Neugierde des Publici schon viel Zeitverlust erlitten hat. | ||||||
| 37 | Sie haben hier ihre Verwandte. Wen Sie für Sich, oder jemand | ||||||
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