Kant: AA IX, Immanuel Kant's Logik Ein ... , Seite 096 |
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Text (Kant):
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| 01 | §. 8. |
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| 02 | Größe des Umfanges der Begriffe. |
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| 03 | Der Umfang oder die Sphäre eines Begriffes ist um so größer, je | ||||||
| 04 | mehr Dinge unter ihm stehen und durch ihn gedacht werden können. | ||||||
| 05 | Anmerkung. So wie man von einem Grunde überhaupt sagt, daß er die | ||||||
| 06 | Folge unter sich enthalte: so kann man auch von dem Begriffe sagen, daß er | ||||||
| 07 | als Erkenntnißgrund alle diejenigen Dinge unter sich enthalte, von denen | ||||||
| 08 | er abstrahirt worden, z. B. der Begriff Metall das Gold, Silber, Kupfer u. s. w. | ||||||
| 09 | Denn da jeder Begriff, als eine allgemeingültige Vorstellung, dasjenige enthält, | ||||||
| 10 | was mehreren Vorstellungen von verschiedenen Dingen gemein ist: so | ||||||
| 11 | können alle diese Dinge, die in so fern unter ihm enthalten sind, durch ihn | ||||||
| 12 | vorgestellt werden. Und eben dies macht die Brauchbarkeit eines Begriffs | ||||||
| 13 | aus. Je mehr Dinge nun durch einen Begriff können vorgestellt werden: desto | ||||||
| 14 | größer ist die Sphäre desselben. So hat z. B. der Begriff Körper einen | ||||||
| 15 | größeren Umfang als der Begriff Metall. | ||||||
| 16 | §. 9. |
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| 17 | Höhere und niedere Begriffe. |
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| 18 | Begriffe heißen höhere ( conceptus superiores ), sofern sie andre | ||||||
| 19 | Begriffe unter sich haben, die im Verhältnisse zu ihnen niedere Begriffe | ||||||
| 20 | genannt werden. Ein Merkmal vom Merkmal - ein entferntes Merkmal | ||||||
| 21 | ist ein höherer Begriff, der Begriff in Beziehung auf ein entferntes | ||||||
| 22 | Merkmal, ein niederer. | ||||||
| 23 | Anmerkung. Da höhere und niedere Begriffe nur beziehungsweise ( respective ) | ||||||
| 24 | so heißen: so kann also Ein und derselbe Begriff in verschiedenen Beziehungen, | ||||||
| 25 | zugleich ein höherer und ein niederer sein. So ist z. B. der Begriff | ||||||
| 26 | Mensch in Beziehung auf den Begriff Neger ein höherer, in Beziehung auf | ||||||
| 27 | den Begriff Thier aber ein niederer. | ||||||
| 28 | §. 10. |
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| 29 | Gattung und Art. |
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| 30 | Der höhere Begriff heißt in Rücksicht seines niederen Gattung | ||||||
| 31 | ( genus ), der niedere Begriff in Ansehung seines höheren Art ( species ). | ||||||
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