| Kant: AA VIII, Bestimmung des Begriffs einer ... , Seite 094 | |||||||
| Zeile: 
 | Text (Kant): 
 | 
 
 | 
 
 | ||||
| 01 | Ansehung dieser Naturliverei mehr, als die genannten vier; lediglich aus | ||||||
| 02 | dem Grunde, weil sich jene Zahl beweisen, außer ihr aber keine andere mit | ||||||
| 03 | Gewißheit darthun läßt. | ||||||
| 04 | III | ||||||
| 05 | In der Klasse der Weißen ist außer dem, was zur Menschengattung überhaupt | ||||||
| 06 | gehört, keine andere charakteristische Eigenschaft nothwendig | ||||||
| 07 | erblich; und so auch in den übrigen. | ||||||
| 08 | Unter uns Weißen giebt es viele erbliche Beschaffenheiten, die nicht | ||||||
| 09 | zum Charakter der Gattung gehören, worin sich Familien, ja gar Völker | ||||||
| 10 | von einander unterscheiden; aber auch keine einzige derselben artet unausbleiblich | ||||||
| 11 | an, sondern die, welche damit behaftet sind, zeugen mit | ||||||
| 12 | andern von der Klasse der Weißen auch Kinder, denen diese unterscheidende | ||||||
| 13 | Beschaffenheit mangelt. So ist der Unterschied der blonden Farbe in | ||||||
| 14 | Dänemark, hingegen in Spanien (noch mehr aber in Asien an den | ||||||
| 15 | Völkern, die zu den Weißen gezählt werden) die brunette Hautfarbe (mit | ||||||
| 16 | ihrer Folge, der Augen= und Haarfarbe) herrschend. Es kann sogar in | ||||||
| 17 | einem abgesonderten Volk diese letzte Farbe ohne Ausnahme anerben (wie | ||||||
| 18 | bei den Sinesern, denen blaue Augen lächerlich vorkommen): weil in denselben | ||||||
| 19 | kein Blonder angetroffen wird, der seine Farbe in die Zeugung | ||||||
| 20 | bringen könnte. Allein wenn von diesen Brunetten einer eine blonde Frau | ||||||
| 21 | hat, so zeugt er brunette oder auch blonde Kinder, nachdem sie auf die eine | ||||||
| 22 | oder andere Seite ausschlagen; und so auch umgekehrt. In gewissen | ||||||
| 23 | Familien liegt erbliche Schwindsucht, Schiefwerden, Wahnsinn u. s. w.; | ||||||
| 24 | aber keines von diesen unzählbaren erblichen Übeln ist unausbleiblich | ||||||
| 25 | erblich. Denn ob es gleich besser wäre, solche Verbindungen durch einige | ||||||
| 26 | auf den Familienschlag gerichtete Aufmerksamkeit beim Heirathen sorgfältig | ||||||
| 27 | zu vermeiden, so habe ich doch mehrmals selbst wahrgenommen: | ||||||
| 28 | daß ein gesunder Mann mit einer schwindsüchtigen Frau ein Kind zeugte, | ||||||
| 29 | das in allen Gesichtszügen ihm ähnelte und dabei gesund, und außerdem | ||||||
| 30 | ein anderes, das der Mutter ähnlich sah und wie sie schwindsüchtig war. | ||||||
| 31 | Eben so finde ich in der Ehe eines Vernünftigen mit einer Frau, die nur | ||||||
| 32 | aus einer Familie, worin Wahnsinn erblich, selbst aber vernünftig war, | ||||||
| 33 | unter verschiedenen Klugen nur ein wahnsinniges Kind. Hier ist Nachartung; | ||||||
| 34 | aber sie ist in dem, worin beide Eltern verschieden sind, nicht | ||||||
| 35 | unausbleiblich. - Eben diese Regel kann man auch mit Zuversicht bei den | ||||||
| [ Seite 093 ] [ Seite 095 ] [ Inhaltsverzeichnis ] | |||||||