Kant: AA VIII, Bestimmung des Begriffs einer ... , Seite 095

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 übrigen Klassen zum Grunde legen. Neger, Indianer oder Amerikaner      
  02 haben auch ihre persönliche oder Familien= oder provinzielle Verschiedenheiten;      
  03 aber keine derselben wird in Vermischung mit denen, die von derselben      
  04 Klasse sind, seine respective Eigenthümlichkeit unausbleiblich      
  05 in die Zeugung bringen und fortpflanzen.      
           
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IV
     
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In der Vermischung jener genannten vier Klassen mit einander artet der
     
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Charakter einer jeden unausbleiblich an.
     
           
  09 Der Weiße mit der Negerin und umgekehrt geben den Mulatten      
  10 mit der Indianerin den gelben und mit dem Amerikaner den rothen      
  11 Mestizen; der Amerikaner mit dem Neger den schwarzen Karaiben und      
  12 umgekehrt. (Die Vermischung des Indiers mit dem Neger hat man noch      
  13 nicht versucht.) Der Charakter der Klassen artet in ungleichartigen Vermischungen      
  14 unausbleiblich an, und es giebt hievon gar keine Ausnahme;      
  15 wo man deren aber angeführt findet, da liegt ein Mißverstand      
  16 zum Grunde, indem man einen Albino oder Kakerlak (beides Mißgeburten)      
  17 für Weiße gehalten hat. Dieses Anarten ist nun jederzeit beiderseitig,      
  18 niemals bloß einseitig an einem und demselben Kinde. Der weiße      
  19 Vater drückt ihm den Charakter seiner Klasse und die schwarze Mutter den      
  20 ihrigen ein. Es muß also jederzeit ein Mittelschlag oder Bastard entspringen,      
  21 welche Blendlingsart in mehr oder weniger Gliedern der      
  22 Zeugung mit einer und derselben Klasse allmählig erlöschen, wenn sie sich      
  23 aber auf ihres gleichen einschränkt, sich ohne Ausnahme ferner fortpflanzen      
  24 und verewigen wird.      
           
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V
     
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Betrachtung über das Gesetz der nothwendig halbschlächtigen Zeugung.
     
           
  27 Es ist immer ein sehr merkwürdiges Phänomen: daß, da es so manche,      
  28 zum Theil wichtige und sogar familienweise erbliche Charaktere in der      
  29 Menschengattung giebt, sich doch kein einziger innerhalb einer durch bloße      
  30 Hautfarbe charakterisirten Menschenklasse findet, der nothwendig anerbt;      
  31 daß dieser letztere Charakter hingegen, so geringfügig er auch scheinen mag,      
  32 doch sowohl innerhalb dieser Klasse, als auch in der Vermischung derselben      
           
     

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