| Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 311 | |||||||
| Zeile: 
 | Text (Kant): 
 | 
 
 | 
 
 | ||||
| 01 | 
 | ||||||
| 02 | 
 | ||||||
| 03 | 
 | ||||||
| 04 | 
 | ||||||
| 05 | 
 | ||||||
| 06 | Der Inbegriff der Gesetze, die einer allgemeinen Bekanntmachung | ||||||
| 07 | bedürfen, um einen rechtlichen Zustand hervorzubringen, ist das öffentliche | ||||||
| 08 | Recht. - Dieses ist also ein System von Gesetzen für ein Volk, d. i. | ||||||
| 09 | eine Menge von Menschen, oder für eine Menge von Völkern, die, im wechselseitigen | ||||||
| 10 | Einflusse gegen einander stehend, des rechtlichen Zustandes | ||||||
| 11 | unter einem sie vereinigenden Willen, einer Verfassung ( constitutio ), | ||||||
| 12 | bedürfen, um dessen, was Rechtens ist, theilhaftig zu werden. - Dieser | ||||||
| 13 | Zustand der Einzelnen im Volke in Verhältniß untereinander heißt der | ||||||
| 14 | bürgerliche ( status civilis ) und das Ganze derselben in Beziehung auf | ||||||
| 15 | seine eigene Glieder der Staat ( civitas ), welcher seiner Form wegen, als | ||||||
| 16 | verbunden durch das gemeinsame Interesse Aller, im rechtlichen Zustande | ||||||
| 17 | zu sein, das gemeine Wesen ( res publica latius sic dicta ) genannt | ||||||
| 18 | wird, in Verhältniß aber auf andere Völker eine Macht ( potentia ) | ||||||
| 19 | schlechthin heißt (daher das Wort Potentaten), was sich auch wegen | ||||||
| 20 | (anmaßlich) angeerbter Vereinigung ein Stammvolk ( gens ) nennt und so | ||||||
| 21 | unter dem allgemeinen Begriffe des öffentlichen Rechts nicht bloß das | ||||||
| 22 | Staats=, sondern auch ein Völkerrecht ( ius gentium ) zu denken Anla | ||||||
| 23 | giebt: welches dann, weil der Erdboden eine nicht gränzenlose, sondern sich | ||||||
| 24 | selbst schließende Fläche ist, beides zusammen zu der Idee eines Völkerstaatsrechts | ||||||
| 25 | ( ius gentium ) oder des Weltbürgerrechts ( ius cosmopoliticum ) | ||||||
| 26 | unumgänglich hinleitet: so daß, wenn unter diesen drei möglichen | ||||||
| 27 | Formen des rechtlichen Zustandes es nur einer an dem die äußere | ||||||
| 28 | Freiheit durch Gesetze einschränkenden Princip fehlt, das Gebäude aller | ||||||
| 29 | übrigen unvermeidlich untergraben werden und endlich einstürzen muß. | ||||||
| [ Seite 309 ] [ Seite 312 ] [ Inhaltsverzeichnis ] | |||||||