Kant: Briefwechsel, Brief 601, Von Carl August Noeldechen. |
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Von Carl August Noeldechen. | |||||||
Berlin den 29ten Octbr 1793. | |||||||
Wohlgeborner Herr | |||||||
Hochzuehrender Herr Professor! | |||||||
Verzeihen Ew. Wohlgebohrn daß ich nicht schon längst meine | |||||||
Schuldigkeit beobachtet und Ihnen von meiner jetzigen Lage Nachricht | |||||||
gegeben habe. Es war nicht Recht von mir, ich gestehe es, bin aber | |||||||
doch einigermaßen zu entschuldigen, da ich mich beinahe 3 Monate in | |||||||
Geschäften der Seehandlungs Societaet, bei der ich als Sekretär angestellt | |||||||
bin, in Süd Preußen habe umtreiben müßen. Sie sind zu gütig | |||||||
verehrungswürdiger Herr Profeßor als daß Sie mir nicht, aus dem | |||||||
angeführten Grunde meinen Fehler verzeihen sollten. | |||||||
Mit meiner Lage bin ich sehr zufrieden, ich arbeite unter der | |||||||
Direction meines Vaters und dies will viel sagen, da wenige Menschen | |||||||
dieses Glücks im Anfange ihres bürgerlichen Lebens genießen, sondern | |||||||
ihre Geschäftslaufbahn unter der Aufsicht fremder Vorgesetzten beginnen | |||||||
müßen. | |||||||
Nun muß ich Ew Wolgebohrn noch wegen Einer Sache um Verzeihung | |||||||
bitten und diese ist, daß ich so frei bin Ihnen einen Streit | |||||||
der neulich hier in einer Gesellschaft entstand vorzutragen Derselbe | |||||||
betraf die Moralität der Handlungen und gründete sich auf Ihre und | |||||||
HErrn etc Eberhards Lehre von den Pflichten. Ein Theil der Gesellschaft | |||||||
vertheidigte Ihr der Andre HErrn etc Eberhards System und endlich | |||||||
wurde von den Lezteren folgender Fall angeführt und die Frage aufgeworfen | |||||||
was dabei Pflicht wäre. Der Fall war: Es verkauft ein | |||||||
Mensch A dem B ein Gut als Allodial und erhält von diesem das geforderte | |||||||
Kaufpretium. A wird in der Folge durch Unglücksfälle arm | |||||||
und B der im Besitze des gekauften Guts ist, sieht die alten Papiere | |||||||
desselben nach. Er findet bei dieser Untersuchung daß das ihm verkaufte | |||||||
Gut nicht Allodial sondern Feudal ist. - Nun entsteht die | |||||||
Frage ob B als bona fide Käufer nach der Moralität (von positiven | |||||||
Gesetzen abstrahirt) verpflichtet sei, dem A sein ihm als allodial verkauftes | |||||||
unveräußerliches feudum zurück zu geben und dadurch sein | |||||||
eigenes Vermögen aufzuopfern und sich arm zu machen, da der A | |||||||
ruinirt ist und nicht im Stande ist den B in integrum zu restituiren. | |||||||
Nach den von HErrn etc Eberhard adoptirten stoischen GrundSätzen | |||||||
muß B mit Aufopferung Seiner Selbst das Gut, von dem | |||||||
übrigens A selbst nicht weiß, daß es feudum ist, dem A zurück zu | |||||||
geben. - Nach dem principio der Selbsterhaltung aber konnte B mit | |||||||
gutem Gewißen das Gut behalten, ohne die Moralität zu verletzen, | |||||||
wenn er nur den arm gewordenen A nicht ohne Unterstützung ließ. | |||||||
Ueber diesen Fall, den man Ihren philosophischen Grundsätzen für | |||||||
gefährlich hält, erbitte ich mir Ihre Meinung und Entscheidung nach | |||||||
den Prinzipien Ihrer Moral, damit ich die Satisfaction habe Ihren | |||||||
und also auch meinen Gegnern zu beweisen daß sich die Kantischen | |||||||
Grundsätze nicht so leicht umstoßen und durchlöchern laßen. Verzeihen | |||||||
Sie verehrungswürdiger Mann daß ich so dreist bin, Sie hiemit zu | |||||||
beschweren, aber ich habe Ihren Lehren und Grundsätzen zu viel Aufklärung | |||||||
meines Verstandes und Befestigung meiner Grundsätze zu | |||||||
verdancken als daß ich nicht von Ihren gütigen Gesinnungen gegen | |||||||
mich, es mir sollte versprechen können, daß Sie meine Zudringlichkeit | |||||||
nicht ungütig nehmen werden. Uebrigens habe ich die Ehre mit der | |||||||
vollkommensten Hochachtung zu sein | |||||||
Ew. Wolgebohrn | |||||||
gehorsamster Diener | |||||||
C. A. Noeldechen. | |||||||
P. S. Ew Wolgebohrn Antwort bitte ich dem HE. Seehandlungs | |||||||
Director Schaede zukommen zu laßen. | |||||||
[ abgedruckt in : AA XI, Seite 464 ] [ Brief 600 ] [ Brief 602 ] [ Gesamtverzeichnis des Briefwechsels ] |