Kant: Briefwechsel, Handschriftliche Erklärung 2, Zur Cabinetsordre König Friedrich Wilhelms II. ? |
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Zur Cabinetsordre König Friedrich Wilhelms II. ? | |||||||
[1795?] | |||||||
Wiederruf und Verläugnung seiner inneren Uberzeugung ist niederträchtig | |||||||
und kann niemanden zugemuthet werden; aber Schweigen in | |||||||
einem Falle wie der Gegenwärtige ist Unterthanspflicht und wenn alles | |||||||
was man sagt wahr seyn muß so ist darum nicht auch Pflicht alle | |||||||
Wahrheit öffentlich zu sagen. Auch habe ich jener Schrift nie ein Wort | |||||||
zugesetzt oder abgenommen wobey ich gleichwohl meinen Verleger als | |||||||
dessen Eigenthum es nicht habe hindern können eine zweyte Auflage | |||||||
davon zu thun. - Auch ist in meiner Vertheidigung der Ausdruck | |||||||
daß ich als Ihro Majestät treuester Unterthan von der Biblischen Religion | |||||||
niemals weder schriftlich noch in Vorlesungen mündlich offentlich | |||||||
sprechen wolle mit Fleiß so bestimmt worden damit beym etwanigen | |||||||
Ableben des Monarchen vor meinem da ich alsdann der Unterthan des | |||||||
Folgenden seyn würde ich wiederum in meine Freyheit zu dencken eintreten | |||||||
könnte | |||||||
[ abgedruckt in : AA XII, Seite 380 ] [ Handsch. Erkl. 1 ] [ Handsch. Erkl. 3 ] [ Gesamtverzeichnis des Briefwechsels ] |