Kant: AA XII, Handschriftl. Erklärungen 1795 , Seite 380 |
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Text (Kant):
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01 | wuste wie er die conditionen dieser vorgeschlagenen Miethe näher bestimmen | ||||||
02 | würde. Zur Aufklärung dieses Puncts gehort daß ich durch | ||||||
03 | ein vorhergehendes Billett in welchem ich ihm die letzte vorgeschlagene | ||||||
04 | Bedingungen (ich glaube es sey die von Erweiterung der Gelegenheit) | ||||||
05 | abschlug da ich sagte ich wolle mit 30 ja 25 Thaler zufrieden seyn | ||||||
06 | wenn jemand mit meinen Bedingungen die ich auf die untere Gelegenheit | ||||||
07 | eine Dachkammer und einen Aufenthalt eines Gastes im Sommer | ||||||
08 | auf 3 oder 4 Tage im Sommer in einer noch anzulegenden Erkerstube | ||||||
09 | zufrieden seyn wolte. Aber da ich die Seite umschlug und die Bestimung | ||||||
10 | seiner vorgeschlagenen Miethe von der Art wie er sich des | ||||||
11 | Gartens zu bedienen dachte einsah verwarf ich diese mit Unwillen welchen | ||||||
12 | ich ihm auch in folgenden Worten erklärete - - worauf da er | ||||||
13 | erwiederte ich könte ihn doch nach Belieben brauchen ich aber nichts | ||||||
14 | weiter hinzu that als daß ich den contract zurückbehalten und meine Entschließung | ||||||
15 | ihm schriftlich bekant machen wolte Also war auch selbst | ||||||
16 | nach dem nothwendigen Erforderniss eines mündlichen contracts derselbe | ||||||
17 | noch himmelweit von seiner Schließung entfernt vielmehr war ich | ||||||
18 | damals fest entschlossen alle Verhandlungen darüber gäntzlich aufzuheben | ||||||
19 | welches ich auch sogleich that ihm aber nachdem ein Tag dazwischen | ||||||
20 | nämlich der Mittwoch verflossen war schriftlich und in den bescheidensten | ||||||
21 | Ausdrücken eröfnete. | ||||||
22 | Species facti. Sein Vorgeben als ob ich zuletzt gesagt hatte wir | ||||||
23 | sind einig. | ||||||
24 | Vidimirung der Copie des contracts. | ||||||
2. | |||||||
26 | Zur Cabinetsordre König Friedrich Wilhelms II. ? | ||||||
27 | [1795?] | ||||||
28 | Wiederruf und Verläugnung seiner inneren Uberzeugung ist niederträchtig | ||||||
29 | und kann niemanden zugemuthet werden; aber Schweigen in | ||||||
30 | einem Falle wie der Gegenwärtige ist Unterthanspflicht und wenn alles | ||||||
31 | was man sagt wahr seyn muß so ist darum nicht auch Pflicht alle | ||||||
32 | Wahrheit öffentlich zu sagen. Auch habe ich jener Schrift nie ein Wort | ||||||
33 | zugesetzt oder abgenommen wobey ich gleichwohl meinen Verleger als | ||||||
34 | dessen Eigenthum es nicht habe hindern können eine zweyte Auflage | ||||||
35 | davon zu thun. - Auch ist in meiner Vertheidigung der Ausdruck | ||||||
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