Kant: AA XII, Handschriftl. Erklärungen 1784 , Seite 379

     
           
 

Zeile:

 

Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Ich habe nicht zuletzt nachdem ich den contract gelesen sondern      
  02 nur bey Lesung der Stelle von Zins geredet weil ich nicht wußte wie      
  03 das würde bestimmt werden daher ich als die Stelle vom Garten bestimt      
  04 wurde mit Unwillen aufhörte.      
           
  05 Einen mündlichen würde ich auch niemals eingegangen seyn und      
  06 auch der einfältigste Mensch wird bey mündlicher Hausmiethe doch      
  07 wenigstens so weit alle Formalien beobachten daß er zuletzt sagt wir      
  08 sind einig und die Puncte hernennt welches alles nicht geschehen      
           
  09 Aus der Miethssumme von 25 rthlr. (siehe mein billet) will er schließen      
  10 es sey ein mündlicher Vertrag darum weil die Gesetze sagen daß ein      
  11 solcher contract mundlich seyn dürfe aber darum doch nicht gebieten      
  12 daß er mündlich seyn müsse. Daher denn dieser ein Entwurf zum schriftlichen      
  13 Contract ist wie der Schluß zeigt mithin alles an ihm nach den      
  14 Gesetzen von Contracten die schriftlich abgefaßt werden beurtheilt werden      
  15 muß      
           
  16 Auch ein mündlicher Contract muß seine Vollständigkeit der Abrede      
  17 enthalten sonst verbindet er nicht.      
           
  18 Daß er als aggressor dolosus in alle gerichtliche und außergerichtliche      
  19 Kosten von welchen letztern die specification folgt imgleichen in      
  20 eine Gestehung wegen der Beleidigung die ich [mir] durch sein      
  21 billet zugefügt worden condemnirt werde welche letztere mir um desto      
  22 schmerzhafter ist da sie mir von einem ehemaligen Auditor von dem ich      
  23 Achtung und Dankbarkeit erwarten solte wiederfahren ist      
           
  24 Warum habe ich nach der lesung des contracts ihm nicht sogleich      
  25 aufgesagt? Darum weil ich und zwar mit Recht aufgebracht war da ieder      
  26 eine solche Zumuthung als einem Kinde [?] für Beleidigung aufnehmen      
  27 mußte und sich die darauf gehörige Antwort sich besser schriftlich als      
  28 mündlich thun ließ (ich war heiser und dazu nicht im Stande) wovon      
  29 ich doch hernach abging      
           
  30 Da wir auch annahmen es hatte ein mündlicher Vertrag werden      
  31 sollen, und er hatte seine Meinung mir nur vorgelesen      
           
  32 Daß ich über den von ihm angenommenen Miethpreis stutzte und      
  33 doch ihm zugleich einwilligte hat seine völlige Richtigkeit. Dieses geschah      
  34 aber nur da ich noch auf der ersten Seite las, und noch nicht      
           
     

[ Seite 378 ] [ Seite 380 ] [ Inhaltsverzeichnis ]