Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum Streit der ... , Seite 436

   
         
 

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  01 Leiden des einen Geschlechts in vielen Stücken (Versuchungen und    
  02 Schwachheiten) von denen des anderen wesentlich unterschieden seyn die    
  03 für beyde zu leistende Genugthuung und Beyspiel in zwey verschiedenen    
  04 von Gott erzeugten Personen (einem Sohn und einer Tochter) gedacht    
  05 werden müssen. Weil die Menschen vornehmlich im Überschwenglichen    
  06 wo sie freyen Raum zum Dichten vor sich finden nicht leicht eine Thorheit    
  07 unversucht lassen so hat auch Postell in der Mitte des 16. Jahrhunderts    
  08 eine das weibliche Geschlecht erlösende Jungfrau aufgestellt. Also kann    
  09 nur die Idee der gottwohlgefälligen Menschheit in moralischer Absicht    
  10 überhaupt unter dem Sohne Gottes verstanden werden nicht irgend    
  11 ein besonderer Mensch (wie etwa Christus), wovon dieser also da er auf    
  12 Erden kam die Erscheinung das moralische Ebenbild und das Beyspiel ist.    
         
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Zweite Seite

   
         
  14 Das bürgerliche Wesen ist innerlich    
         
  15 1. Ökonomie, wozu alle Erwerbmittel der Unterthanen Landbau,    
  16 Handel, u. Künste (Wissenschaften) gehören.    
         
  17 2. Finanzwesen was der Staat von dem Volk erwerben muß theils    
  18 zu den laufenden Ausgaben theils für den Schatz das Ganze zu erheben.    
         
  19 3. Policey wozu auch Religion öffentliche Sittlichkeit öffentliche    
  20 Sicherheit, öffentliche Gemächlichkeit, öffentliche Nothdurft, wozu also    
  21 sorge dafür daß alle unentbehrliche Bedürfnis auf den Märkten da sey    
  22 u. zwar in Preisen die mit dem Vermögen eines im Flor bleibenden    
  23 Volks zusammenstimmen. Ferner die Armenanstalten u. Krankenhäuser.    
         
  24 4. Justiz    
         
  25 Zur Policey gehört auch öffentliche Anständigkeit mithin auch    
  26 Religion negativ betrachtet d. i. Verwahrung vor Schwärmerey u. Aberglauben    
  27 die das Volk irr machen u. alles öffentlichen Anstoßes wieder    
  28 Sittlichkeit.    
         
  29 Vom probabilismus in der Theorie und Praxis Drama Was zur    
  30 Religion gezählt werden soll muß ganz gewiß seyn mithin kann es nur    
  31 in moralischen Grundsätzen bestehen denn ich muß vor meinem Gewissen    
  32 es verantworten Kirchenmeinungen können als probabele gelten aber    
  33 doch nicht in Ansehung der objectiven Religionslehre sondern nur der    
  34 Geschichte die ich auch bezweifeln kann.    
         
         
     

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