Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum Streit der ... , Seite 436 |
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01 | Leiden des einen Geschlechts in vielen Stücken (Versuchungen und | ||||||
02 | Schwachheiten) von denen des anderen wesentlich unterschieden seyn die | ||||||
03 | für beyde zu leistende Genugthuung und Beyspiel in zwey verschiedenen | ||||||
04 | von Gott erzeugten Personen (einem Sohn und einer Tochter) gedacht | ||||||
05 | werden müssen. Weil die Menschen vornehmlich im Überschwenglichen | ||||||
06 | wo sie freyen Raum zum Dichten vor sich finden nicht leicht eine Thorheit | ||||||
07 | unversucht lassen so hat auch Postell in der Mitte des 16. Jahrhunderts | ||||||
08 | eine das weibliche Geschlecht erlösende Jungfrau aufgestellt. Also kann | ||||||
09 | nur die Idee der gottwohlgefälligen Menschheit in moralischer Absicht | ||||||
10 | überhaupt unter dem Sohne Gottes verstanden werden nicht irgend | ||||||
11 | ein besonderer Mensch (wie etwa Christus), wovon dieser also da er auf | ||||||
12 | Erden kam die Erscheinung das moralische Ebenbild und das Beyspiel ist. | ||||||
13 | Zweite Seite |
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14 | Das bürgerliche Wesen ist innerlich | ||||||
15 | 1. Ökonomie, wozu alle Erwerbmittel der Unterthanen Landbau, | ||||||
16 | Handel, u. Künste (Wissenschaften) gehören. | ||||||
17 | 2. Finanzwesen was der Staat von dem Volk erwerben muß theils | ||||||
18 | zu den laufenden Ausgaben theils für den Schatz das Ganze zu erheben. | ||||||
19 | 3. Policey wozu auch Religion öffentliche Sittlichkeit öffentliche | ||||||
20 | Sicherheit, öffentliche Gemächlichkeit, öffentliche Nothdurft, wozu also | ||||||
21 | sorge dafür daß alle unentbehrliche Bedürfnis auf den Märkten da sey | ||||||
22 | u. zwar in Preisen die mit dem Vermögen eines im Flor bleibenden | ||||||
23 | Volks zusammenstimmen. Ferner die Armenanstalten u. Krankenhäuser. | ||||||
24 | 4. Justiz | ||||||
25 | Zur Policey gehört auch öffentliche Anständigkeit mithin auch | ||||||
26 | Religion negativ betrachtet d. i. Verwahrung vor Schwärmerey u. Aberglauben | ||||||
27 | die das Volk irr machen u. alles öffentlichen Anstoßes wieder | ||||||
28 | Sittlichkeit. | ||||||
29 | Vom probabilismus in der Theorie und Praxis Drama Was zur | ||||||
30 | Religion gezählt werden soll muß ganz gewiß seyn mithin kann es nur | ||||||
31 | in moralischen Grundsätzen bestehen denn ich muß vor meinem Gewissen | ||||||
32 | es verantworten Kirchenmeinungen können als probabele gelten aber | ||||||
33 | doch nicht in Ansehung der objectiven Religionslehre sondern nur der | ||||||
34 | Geschichte die ich auch bezweifeln kann. | ||||||
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