Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum Streit der ... , Seite 430 |
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01 | gelehrten Gesellschaft als Universität ist mit Einsicht fassen und bestimmen | ||||||
02 | konnte. Es mußte schon eine große Masse von Gelehrsamkeit und viel | ||||||
03 | Weisheit der Regierung daran ein Interesse zu nehmen vorhanden seyn | ||||||
04 | und selbst die Hauptfächer der Wissenschaften mußten bekannt das ganze | ||||||
05 | Feld derselben ausgemessen seyn - was alles schon Regierung voraussetzt | ||||||
06 | - alle Hauptfächer der Wissenschaften kennen um sich eine Encyklopädie | ||||||
07 | derselben (orbis scientiarum) vorzeichnen zu können. Um dieses | ||||||
08 | Ganze nach Principien einzutheilen dazu ward ein allgemeiner Kopf | ||||||
09 | erfordert der nicht blos wie sie objektiv betrachtet einander verwandt oder | ||||||
10 | untergeordnet sondern auch subiektiv die Lehrer derselben ein gelehrtes | ||||||
11 | gemeines Wesen ausmachen können zu welchem Ende eine Organisation | ||||||
12 | des Lehrstandes und zwar in Absicht auf sich selbst d. i. zum Wohl der | ||||||
13 | Wissenschaften nach den Classen Gattungen und Arten derselben ausgedacht | ||||||
14 | werden müßte um einem jeden Lehrer sein besonderes Geschäfte | ||||||
15 | anzuweisen. - Diese Aufgabe wie nämlich die Idee von einer Universität | ||||||
16 | überhaupt wenn auch noch keine existirte ausgeführt werden könnte und | ||||||
17 | sollte mag Anderen überlassen bleiben. Wir wollen hier nur die unter | ||||||
18 | diesem Nahmen wirklich vorhandene Anstalten ihren Plan und die Gründe | ||||||
19 | die man gehabt hat ihn so wie er jetzt ist (ob er zwar nicht der beste seyn | ||||||
20 | möchte) anzuordnen in Erwägung ziehen und welcher Rang welche | ||||||
21 | Rechte und Obliegenheiten den Fakultäten vermöge der Idee einer | ||||||
22 | Universität zustehen aus der Natur ihrer Statuten so wie sie die Regierung | ||||||
23 | (welche die Universität gestiftet hat) nach ihrer Absicht nothwendig | ||||||
24 | allein sanktionieren würde zu entwickeln. | ||||||
25 | LBl G 20 R III 67-69 |
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26 | Erste Seite |
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27 | Es ist nicht zu streiten daß wenn das Christenthum nur als reinmoralische | ||||||
28 | Religion uns jetzt verbinden kann doch die Hülle der heiligen | ||||||
29 | Geschichtslehre von dem Judenthum an bis zu Evangelisten und Aposteln | ||||||
30 | gar wohl verdiene zum Text im öffentlichen Religionsvortrage untergelegt | ||||||
31 | zu werden doch ohne sich für die Richtigkeit der Glaubensartikel | ||||||
32 | als Geschichtserzählung nach den 39 Artikeln zu vereyden. Da die Möglichkeit | ||||||
33 | dieser Geschichte doch nicht gerade zu bestritten werden kann; - | ||||||
34 | wenn man nur das moralische des reinen Vernunftglaubens welches das | ||||||
35 | Wesen aller Religion ausmacht als den Geist der Schrift vorstellig macht. | ||||||
36 | Es ist nur eine Kirche als Versammlung und Erbauung (somit der | ||||||
37 | Belehrung) der Gläubigen. Diese leidet weder Schismatiker noch | ||||||
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