Kant: AA XXIII, V. Vorarbeiten zum Öffentlichen ... , Seite 346

   
         
 

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  01 sey d. i. ein System der Privatrechte durch einen öffentlichen Willen    
  02 und eine Macht die demselben Effect verschafft.    
         
  03 Vom öffentlichen Recht in Ansehung des Aufruhrs.    
         
  04

Zweite Seite

   
         
  05 Ein öffentliches Gesetz (hat eine Sanktion) setzt einen öffentlich    
  06 deklarirten Willen voraus mit einer Macht begleitet und macht auch aus    
  07 allen einzelnen eine Vniversitatem    
         
  08 das was man sich nicht getraut öffentlich als seine Maxime anzukündigen    
  09 und dessen Ankündigung der Maxime sich selbst vernichten würde    
  10 ist dem öffentlichen Recht zuwieder.    
         
  11 die Politik als Wissenschaft ist das System der Gesetze zur Sicherung    
  12 der Rechte und Zufriedenheit des Volks mit seinem inneren und äußeren    
  13 Zustande.    
         
  14 So wie Klugheit die Geschicklichkeit ist Menschen (freye Wesen) als    
  15 Mittel zu seinen Absichten zu brauchen; so ist diejenige Klugheit wodurch    
  16 jemand ein ganzes freye Volk zu seinen Absichten zu brauchen versteht die    
  17 Politik (Staatskunst)    
         
  18 Diejenige Politik welche dazu sich solcher Mittel bedient die mit der    
  19 Achtung fürs Recht der Menschen zusammenstimmen ist moralisch die    
  20 hingegen welche was den Punkt der Mittel betrift nicht bedenklich ist    
  21 (also die des Politikasters) ist Demagogie.    
         
  22 Alle wahre Politik ist auf die Bedingung eingeschränkt mit der Idee    
  23 des öffentlichen Rechts zusammenzustimmen (ihr nicht zu wiederstreiten)    
         
  24 Das öffentliche Recht ist ein Inbegriff der einer allgemeinen Verkündigung    
  25 (declaratio) fähigen Rechtsgesetze für ein Volk. - Hieraus    
  26 folgt daß die wahre Politik nicht allein Ehrlich sondern auch offen verfahren    
  27 müsse daß sie nicht nach Maximen handeln dürfe die man verbergen    
  28 (nicht laut werden lassen) muß wenn man will daß ein unrechtmäßiges    
  29 Mittel gelingen soll (aliud lingua promtum aliud pectore inclusum gerunt)    
  30 und selbst ihre Zweifel in Ansehung der Gesetze oder die Möglichkeit ihrer    
  31 Ausführung nicht verheelen müssen.    
         
  32 Man kann es als einen Grundsatz des allgemeinen Naturrechts annehmen:    
  33 handle nach Maximen die auch als Gesetze des öffentlichen    
  34 Rechts gelten können.    
         
  35 Denn ohne zusammenstimmung deiner Handlungen mit dem öffentlichen    
  36 Recht hat selbst dein Privatrecht keine Realität. Denn deine äußere    
         
     

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