Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 331 |
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01 | eine Verbindlichkeit die sie sonst nicht hätten auflegen. Aber zuerst und | ||||||
02 | primitiv kann ich es doch erwerben so fern mein eigenes Recht den a priori | ||||||
03 | vereinigten Willen blos geltend mache | ||||||
04 | Eigenmächtig actus proprietatis potestatis | ||||||
05 | Thesis. Es ist möglich einen Gegenstand der Willkühr außer sich | ||||||
06 | (praeter semet ipsum) als das Seine zu haben. Dies ist ein identischer | ||||||
07 | Satz; denn wenn etwas ein Gegenstand meiner Willkühr ist so ist es in | ||||||
08 | meiner Gewalt d. i. es ist möglich ihn als einen solchen zu besitzen folglich | ||||||
09 | auch durch seine Willkühr der Willkühr anderer nach Freyheitsgesetzen zu | ||||||
10 | wiederstehen. Alsdann aber bedeutet es nichts mehr als ein Gegenstand | ||||||
11 | der äußeren Willkühr oder die äußere Willkühr selbst ist möglich. Diese | ||||||
12 | Möglichkeit läßt sich aber nicht durch bloße Vernunft a priori erkennen | ||||||
13 | sondern ist eine bloße Categorie des Verhältnisses der Caussalität nämlich | ||||||
14 | des Gebrauchs eines Gegenstandes nach dem Gesetze der Freyheit jeden | ||||||
15 | andern der mich an demselben hindert wiederstehen zu können also des | ||||||
16 | Besitzes. Also würde der Satz heißen: Es ist möglich etwas außer mir zu | ||||||
17 | besitzen: Ob ein solcher Besitz möglich sey oder nicht ist nicht für sich selbst | ||||||
18 | (ohne Zuthuung einer anderen Bestimmung) zu erkennen. - Man kann | ||||||
19 | ihn nur apagogisch beweisen. Denn setzet es gebe zwar Gegenstände außer | ||||||
20 | mir aber keine Willkühr der sie unterworfen seyn könnten eben darum | ||||||
21 | weil sie außer mir und meinem möglichen Besitz sind so würde ich auch | ||||||
22 | äußerlich nicht durch andere vernünftige Wesen afficirt und lädirt werden | ||||||
23 | können. Es wäre also gar kein eigentliches äußeres rechtsverhältnis worin | ||||||
24 | ich stände. Also könnte auch nicht gefragt werden ob etwas im äußern | ||||||
25 | Verhältnisse Recht oder Unrecht sey. Also wird dieses in jener Frage | ||||||
26 | schon vorausgesetzt. | ||||||
27 | Gleichwie im theoretischen synthetische Rechtssätze a priori nur durch | ||||||
28 | die Categorien in Anwendung auf die Form der Sinnlichkeit möglich sind | ||||||
29 | so sind synthetische Rechtsurtheile a priori nicht anders als die zwey | ||||||
30 | erstere Bedingungen in Beziehung auf eine allgemeine zu vereinigende | ||||||
31 | Willkühr (so daß die Willkühr des einen mit der Willkühr von jedermann | ||||||
32 | in einem Gesetz zusammenstimme) möglich weil in ihr nur der Besitz der | ||||||
33 | durch die Apprehension anfangt aufbehalten wird. | ||||||
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