Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 305 |
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01 | Es ist das Princip der Idealität des physischen Besitzes der zum | ||||||
02 | Unterschiede des Mein und Dein Realität des rechtlichen hinreiche. Das | ||||||
03 | Princip der Realität des zum ausschlieslichen Gebrauch der Objecte der | ||||||
04 | Willkühr erforderlichen Besitzes ist die Bedingung des Besitzes in Raum | ||||||
05 | und Zeit und diese Bedingung ist sinnlich. Dagegen die Einheit der Willkühr | ||||||
06 | verschiedener in Ansehung desselben Objects ohne Beziehung auf | ||||||
07 | Raum und Zeit ist die intellectuelle hinreichende Bedingung des Rechtsbesitzes. | ||||||
08 | Die Bedingung der Darstellung dieses Rechts aber in concreto | ||||||
09 | ist die physische apprehension acceptation und subjection anderer Personen | ||||||
10 | obzwar diese sich vermöge der Freyheit entfernen können. | ||||||
11 | Bey dem realen Princip würden die sinnliche Bedingungen des | ||||||
12 | Besitzes den Gebrauch der Freyheit in Ansehung des Brauchbaren aufheben | ||||||
13 | und die Erweiterung der Willkühr im Allgemeinen die mit der Freyheit | ||||||
14 | von jedermann zusammen bestehen kan würde aufgehoben werden. | ||||||
15 | Zweite Seite |
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16 | 1. Satz: Daß es möglich sey occupando zu aqviriren und daß es | ||||||
17 | unrecht sey jemanden überhaupt diesen Titel der accquisition nicht zuzugestehen | ||||||
18 | oder wenn nicht der physische Besitz bleibend ist etwas für das | ||||||
19 | Seine an zu erkennen: daß es aber unmöglich sey die Schranken dieses | ||||||
20 | virtualen Besitzes zu bestimmen mithin es doch blos ein ideales Recht | ||||||
21 | sey was die Idee einer vereinigten Willkühr bedarf und nur unter der | ||||||
22 | Bedingung der Einstimmung mit der Möglichkeit einer solchen zu erlangen | ||||||
23 | ist. So wie zur Erwerbung der That eines andern wirkliche und der | ||||||
24 | Personen selbst eine durch Handlung objectiv nothwendig = d. i. zur | ||||||
25 | Pflicht gewordene Vereinigung in der Idee den Besitz des begehrten | ||||||
26 | enthält. | ||||||
27 | Man kann nur so viel occupiren als man in seine Gewalt bringen | ||||||
28 | kann indessen daß andere eben so wohl reagiren denn die occupation ist | ||||||
29 | intellectuel. | ||||||
30 | Wie Menschen die durch Raum, Zeit und Privatwillkühr getrennt | ||||||
31 | sind doch in Ansehung der Objecte ihrer Willkühr vereinigt werden können | ||||||
32 | ist schweer einzusehen. - Durch bloße Vernunftidee vorgestellt ist das | ||||||
33 | Mein und Dein in Ansehung der Sachen der Personen und des Besitzes | ||||||
34 | einer Person durch die andre gleich als sachen begreiflich und lassen sich | ||||||
35 | auch die Gesetze davon angeben. Aber die Einschränkung des Besitzes auf | ||||||
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