Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 304

   
         
 

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  01 eine res nullius zum Mein gemacht werden kan und jener thut mir nicht    
  02 dadurch daß er mir das meine nimmt sondern mich hindert daß ich es    
  03 nicht dazu mache unrecht. - Das Mein und Dein in Ansehung der Sachen    
  04 fängt allererst durch die Grenzbestimmung der Freyheit von jederman in    
  05 Ansehung des Gebrauchs äußerer Sachen an welches ein Zustand der    
  06 äußern Gerechtigkeit ist. Aber jede Handlung die ich ohne der Freyheit    
  07 anderer Abbruch zu thun dahin ausübe daß etwas das meine werde ist    
  08 juridisch.    
         
  09 Soweit ich den andern vom Besitz abwehren kan den ich eingenommen    
  10 habe so viel beweise ich daß die Sache in meiner Gewalt sey mithin ist    
  11 selbst dieses ein Grund warum ich nicht unrecht thue wenn ich andere davon    
  12 abhalte.    
         
         
  13 Die Idee eines a priori vereinigten Willens (weil diese Vereinigung    
  14 Pflicht ist) ist die Qvelle alles Rechts (also ist es die Form eines gemeinen    
  15 Wesens) die empirische Vereinigung des Willens ist von Raum und Zeit    
  16 abhängig: weil in Ansehung des erstern über den durch den Zwischenraum    
  17 getrennten Gegenstand die Willkühr keine Gewalt hat eben so wie über den    
  18 durch die Zeit getrennten und drittens die Persönlichkeit im Begriffe der    
  19 Pflicht die Sachverbindung unter Menschen abhält.    
         
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LBl E 45 R II 173-175

   
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Vom erwerblichen Rechte

   
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an Etwas außer mir.

   
         
  24 Dieses Recht ist das Vermögen andrer Willkühr durch die meinige    
  25 unmittelbar nach Gesetzen der Freyheit zu bestimmen.    
         
  26 Die oberste Frage ist: wie ist es möglich daß etwas außer mir Mein    
  27 sey d. i. etwas sey was meiner Willkühr nach Freyheitsgesetzen unterworfen    
  28 ist. Also daß eine Sache, eine gewisse Handlung einer Person    
  29 außer mir, endlich auch eine Person selbst außer mir, mein sey: so daß    
  30 meiner Freyheit Abbruch geschieht wenn andrer Willkühr der meinigen    
  31 die sie bestimmt wiedersteht. -    
         
         
     

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