Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 306 |
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01 | Raumes= und Zeitbedingungen bringt Schwierigkeiten ja Unmöglichkeit | ||||||
02 | der adäqvaten Erfüllung jener Vernunftidee hervor weil Freyheit keinen | ||||||
03 | sinlichen Gesetzen unterworfen werden kan. | ||||||
04 | Der Wille der zugleich das Object in seiner Gewalt hat ist der der | ||||||
05 | Schöpfung des Objects und dieses ist alsdann ohne wiederrede sein. - | ||||||
06 | Der aber welcher die Existenz der Objecte als von seinem Willen unabhängig | ||||||
07 | existirend annehmen muß kan auch bey der größten macht nichts für | ||||||
08 | sich selbst zu dem seinen machen bedarf es aber doch weil sonst die Freyheit | ||||||
09 | sich selbst von Dingen und nicht von der Willkühr anderer abhängig machen | ||||||
10 | würde. Also hängt das Mein und Dein nur von der vereinigten Willkühr | ||||||
11 | in der Idee (a priori) ab und keine Sache wird mein durch occupation | ||||||
12 | sondern durch distributive Willkühr. - Alles bezieht und gründet sich auf | ||||||
13 | die Idee einer in Ansehung aller Sachen vereinigten Willkühr als ursprünglich | ||||||
14 | objectiv nothwendig, aber gleich als ob sie existire. Wenn sie | ||||||
15 | sich nicht über die Distribution einigen können so thut keiner dem andern in | ||||||
16 | diesem statu praeternaturali iniusto unrecht aber keiner erwirbt auch ein | ||||||
17 | Recht. | ||||||
18 | LBl E 50 R II 187-188 |
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19 | Rechtlich=Mein u. Dein |
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20 | ist was ohne meine (oder deine) Einwilligung meiner Willkühr nicht | ||||||
21 | entrissen werden kann. - Was also einstimmig mit der Freyheit von | ||||||
22 | jederman (deren Gesetz) blos durch meine Willkühr existirt ist rechtlich | ||||||
23 | Mein. - Also ist das Meine das was meiner Willkühr blos nach rechtlichen | ||||||
24 | Verhältnissen unterworfen ist die physisch mögen sein welche sie | ||||||
25 | wollen. - Mein ist das Object dessen Veränderungen zugleich meine | ||||||
26 | des Subjects Veränderungen sind. | ||||||
27 | Rechtslehre die das enthält was mit der Freyheit der Willkühr nach | ||||||
28 | allgemeinen Gesetzen zusammen bestehen kan. | ||||||
29 | Tugendlehre die das enthält was mit den nothwendigen Zwecken | ||||||
30 | der Willkühr nach einem allgemeinen Gesetz der Vernunft zusammen bestehen | ||||||
31 | kann | ||||||
32 | Die ersten sind negativ und analytisch im innern und äußern Verhältnis | ||||||
33 | u. enthalten die innere so wohl als äußere Bedingungen äußerer | ||||||
34 | möglicher gesetze | ||||||
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