Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 281 |
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01 | allgemeinen Willen) nicht hinreichend zum blos rechtlichen Besitz und | ||||||
02 | zum Mein oder Dein ist aber doch nothwendig dazu als Bezeichnung | ||||||
03 | meines gesetzgebenden allgemeinen Willens erforderlich ist in welchem er | ||||||
04 | auch ohne den physischen Besitz beharret. | ||||||
05 | LBl E 19 R II 81-82 |
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06 | Zuerst der Rechtsbegrif. |
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07 | 1. Das Rechtseyn (regula iusti) die Möglichkeit der Handlung | ||||||
08 | nach Freyheitsgesetzen - die Formel der Gerechtigkeit (iustitiae) überhaupt. | ||||||
10 | 2. Ein Recht (dergleichen es mehre geben kann) haben die Wirklichkeit | ||||||
11 | des Privatrechts jedes Einzelnen im Verhältnis gegen anderer | ||||||
12 | äußeren Recht; also die Gerechtigkeit in statu naturali. (lex iuridica) | ||||||
13 | 3. Im rechtlichen Zustande seyn lex iustitiae distributiuae das | ||||||
14 | Erwerbrecht das Besitzrecht, die Nothwendigkeit des Gebrauchs des | ||||||
15 | Rechts durch den allgemeinen Willen lex iustitiae distributiuae. | ||||||
16 | Vom Sachenrecht. |
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17 | Es giebt kein unmittelbares Recht in Sachen (denn diese können uns | ||||||
18 | nicht verbindlich seyn) sondern nur ein Recht gegen Personen. Also | ||||||
19 | kann es keine eigenmächtige Erwerbung geben sondern zu allen wird | ||||||
20 | austheilende Gerechtigkeit erfordert - Nur kommt es darauf an | ||||||
21 | welche rechtlichen Gründe auf meiner Seite sind daß diese mir die Sache | ||||||
22 | als die Meine zusprechen. Ehe aber diese existirt frägt sich ob ich nicht | ||||||
23 | ein gewisses Recht in Ansehung des Gebrauchs der Sache auch vor allem | ||||||
24 | Eigenthum habe. - Der Boden ist das erste. Wenn ich ihn einnehme | ||||||
25 | so ist es nicht ein Recht in der Sache sondern mein angebohrnes Freyheitsrecht | ||||||
26 | daß mich keiner davon wegschaffen kan. - Aber wo ich nicht | ||||||
27 | bin da kan auch meine Arbeit meine Sache seyn z. B. Mein Acker denn | ||||||
28 | ein Anderer kan vielleicht nomadisch leben wollen. Weil aber auf die | ||||||
29 | Art ein jeder befugt seyn würde jedes Andern Arbeit zu zerstöhren und | ||||||
30 | also brauchbare Sachen ungebraucht bleiben müßten welches ich unmöglich | ||||||
31 | wollen kann so wird ein provisorisches Recht - bis nämlich eine | ||||||
32 | iustitia distributiva eintritt - statt finden welches aber nicht weiter | ||||||
33 | gehen kan als es eine mögliche iustitia distributiva verordnen kan (und | ||||||
34 | zwar durch den vereinigten Willen aller, lex agraria). - Mein Recht ist | ||||||
35 | alsdann ein Vorrecht des erstern der von Sachen Gebrauch macht und | ||||||
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