Kant: AA XXIII, II. Vorarbeiten zur Vorrede und ... , Seite 247

   
         
 

Zeile:

 

Text (Kant):

 

Verknüpfungen:

 

 

 
  01 Der Tugend geziemt eine Belohnung, dem Laster eine Strafe. Die    
  02 beobachtende Rechtspflicht ist a - a = 0    
         
  03 Von den unvergeblichen Verbrechen. Die Gerechtigkeit will befriedigt    
  04 seyn wie ein öffentlicher Ankläger - Von unvergeblichen Sünden.    
  05 Entwendung, Veruntreuung, Diebstahl, Raub.    
         
  06 Monarchie u. reine Republik sind die einzige haltbare Verfassungen.    
  07 Die andern (Aristokratie u. Democratie) sind nur provisorische Einrichtungen.    
  08 - Die Republik in ihrem Werden ist die Büchse der Pandora,    
  09 auf ihrem Boden sitzt die Hofnung. Denn diese ist es allein welcher alle    
  10 Eroberung zur Last fällt und an die weil sie den Krieg haßt sich andere    
  11 Völker schließen können u. werden um sich der Wohlthat des ewigen    
  12 Friedens theilhaftig zu machen. Es ist eine moralische Verfassung.    
  13 Sie zu beginnen ist Frevel. Wenn aber das Schicksal sie herbeyführt ist    
  14 es ein noch größerer ihm nicht zu folgen. Denn sie entspringt aus dem    
  15 Urquell alles Rechts dem Willen Aller.    
         
         
  16 Moralische und pragmatische Maximen. 1. Die der Sittlichkeit    
  17 haben allgemeine Regeln (vniversales) 2. Der Geschicklichkeit (wozu    
  18 auch Klugheit) nur generale Regeln (im allgemeinen).    
         
  19 Von der Construktion der Begriffe nach Hausen    
         
  20

Vorrede

   
  21 Über die Reflexion wieder reflectiren giebt einen Rückgang zu    
  22 Elementen ins unendliche.    
         
  23 An die Artikel anzuhängende Folgerungen können von dem academischen    
  24 Lehrer leicht ergänzt werden.    
         
  25 Auf Critik der practischen Vernunft folgt Metaphysik der Sitten    
  26 so wie auf die Critik der reinen theoretischen Vernunft die Metaphysik    
  27 der Natur und so auf diese die Metaphysik der körperlichen Natur u. die    
  28 Metaphysik der denkenden Natur so hier auf die Metaphysik der Sitten    
  29 die Rechtslehre u. Tugendlehre.    
         
  30 Daß die Verletzung der Ehre nach dem Tode nicht Schwärmerey sey.    
         
         
     

[ Seite 246 ] [ Seite 248 ] [ Inhaltsverzeichnis ]