Kant: AA XXIII, II. Vorarbeiten zur Vorrede und ... , Seite 247 |
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01 | Der Tugend geziemt eine Belohnung, dem Laster eine Strafe. Die | ||||||
02 | beobachtende Rechtspflicht ist a - a = 0 | ||||||
03 | Von den unvergeblichen Verbrechen. Die Gerechtigkeit will befriedigt | ||||||
04 | seyn wie ein öffentlicher Ankläger - Von unvergeblichen Sünden. | ||||||
05 | Entwendung, Veruntreuung, Diebstahl, Raub. | ||||||
06 | Monarchie u. reine Republik sind die einzige haltbare Verfassungen. | ||||||
07 | Die andern (Aristokratie u. Democratie) sind nur provisorische Einrichtungen. | ||||||
08 | - Die Republik in ihrem Werden ist die Büchse der Pandora, | ||||||
09 | auf ihrem Boden sitzt die Hofnung. Denn diese ist es allein welcher alle | ||||||
10 | Eroberung zur Last fällt und an die weil sie den Krieg haßt sich andere | ||||||
11 | Völker schließen können u. werden um sich der Wohlthat des ewigen | ||||||
12 | Friedens theilhaftig zu machen. Es ist eine moralische Verfassung. | ||||||
13 | Sie zu beginnen ist Frevel. Wenn aber das Schicksal sie herbeyführt ist | ||||||
14 | es ein noch größerer ihm nicht zu folgen. Denn sie entspringt aus dem | ||||||
15 | Urquell alles Rechts dem Willen Aller. | ||||||
16 | Moralische und pragmatische Maximen. 1. Die der Sittlichkeit | ||||||
17 | haben allgemeine Regeln (vniversales) 2. Der Geschicklichkeit (wozu | ||||||
18 | auch Klugheit) nur generale Regeln (im allgemeinen). | ||||||
19 | Von der Construktion der Begriffe nach Hausen | ||||||
20 | Vorrede |
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21 | Über die Reflexion wieder reflectiren giebt einen Rückgang zu | ||||||
22 | Elementen ins unendliche. | ||||||
23 | An die Artikel anzuhängende Folgerungen können von dem academischen | ||||||
24 | Lehrer leicht ergänzt werden. | ||||||
25 | Auf Critik der practischen Vernunft folgt Metaphysik der Sitten | ||||||
26 | so wie auf die Critik der reinen theoretischen Vernunft die Metaphysik | ||||||
27 | der Natur und so auf diese die Metaphysik der körperlichen Natur u. die | ||||||
28 | Metaphysik der denkenden Natur so hier auf die Metaphysik der Sitten | ||||||
29 | die Rechtslehre u. Tugendlehre. | ||||||
30 | Daß die Verletzung der Ehre nach dem Tode nicht Schwärmerey sey. | ||||||
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