Kant: AA XXIII, I. Zusammenhängender, signierter ... , Seite 221

   
         
 

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  01 fern es gegeben wird beruht. Da aber Objecte der Sinne nicht unter    
  02 reine Verstandesbegriffe als Arten unter ihre Gattung subsumirt werden    
  03 können so wird zur Erkentnis eines rechtlichen Erwerbs vorher ein    
  04 Schematism der äußeren intellectuellen Verhältnisse der Willkühr zu    
  05 ihren Objecten (gemäs den Gesetzen der Freyheit) angestellt werden    
  06 müssen; denn nur durch diesen (der auch a priori aber in Beziehung auf    
  07 die Verhältnisse in Raum und Zeit geschieht) kan allein die Bedingung    
  08 der Möglichkeit des äußeren erwerblichen Rechts der Menschen als Gegenstandes    
  09 der Erfahrung mithin die unter der allein der Gegenstand den    
  10 Categorien subsumirt werden kan gegeben werden.    
         
  11 1.) Ein Object das als keinem angehörig gegeben ist von dem ich    
  12 aber will es solle mein seyn und welches ein für sich bestehendes unpersönliches    
  13 Ding (Substanz) ist d. i. als Sache im Raume erwerbe ich    
  14 durch einseitige Handlung der Apprehension die der Zeit nach die erste    
  15 ist. Also ist die Priorität der Apprehension die sinnliche Bedingung der    
  16 Erwerbung - Alles unter der Idee einer Vereinigten Willkühr.    
         
  17 2.) Ein Object der Willkühr eines andern was doch auch ein Gegenstand    
  18 der meinigen ist erwerbe ich von jenem vermittelst der wirklichen    
  19 Vereinigung der Willkühr durch acceptation d. i. durch Besitznehmung    
  20 dessen von dessen Besitz der Andere absteht (zu meinem Vortheil): also    
  21 durch doppelseitige Handlung (geben und annehmen)    
         
  22 3.) Einen persönlichen Gegenstand meiner Willkühr erwerbe ich    
  23 gleich einer Sache durch einseitige Handlung der Apprehension so fern    
  24 sie die doppelseitige Actus der Vereinigung nothwendig macht (das    
  25 sind blos intellectuelle Begriffe) das Schema davon ist die Apprehension    
  26 einer Person als einer Sache wo der Zustand der Freyheit eines derselben    
  27 durch einen Willen aufgehoben wird der selbst durch eine That    
  28 objectiv nothwendig wird. Mithin ist es der Schematism der Zeitfolge    
  29 die ein Grund des nothwendigen fortdauernden Zugleichseyns des    
  30 Zustandes in sich enthält und der Actus ist ein wechselseitiger Einflus    
  31 durch vielseitige Handlung (eines Herrn und viel Knechte).    
         
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Vierte Seite

   
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Von der Antinomie des erwerblichen Rechts.

   
         
  34 Das Mein und Dein nach reinen Verstandesbegriffen ist empirisch    
  35 unbedingt dagegen dasselbe nach Erfahrungsbegriffen auf Bedingungen    
         
     

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