Kant: AA XXIII, I. Zusammenhängender, signierter ... , Seite 221 |
|||||||
Zeile:
|
Text (Kant):
|
Verknüpfungen:
|
|
||||
01 | fern es gegeben wird beruht. Da aber Objecte der Sinne nicht unter | ||||||
02 | reine Verstandesbegriffe als Arten unter ihre Gattung subsumirt werden | ||||||
03 | können so wird zur Erkentnis eines rechtlichen Erwerbs vorher ein | ||||||
04 | Schematism der äußeren intellectuellen Verhältnisse der Willkühr zu | ||||||
05 | ihren Objecten (gemäs den Gesetzen der Freyheit) angestellt werden | ||||||
06 | müssen; denn nur durch diesen (der auch a priori aber in Beziehung auf | ||||||
07 | die Verhältnisse in Raum und Zeit geschieht) kan allein die Bedingung | ||||||
08 | der Möglichkeit des äußeren erwerblichen Rechts der Menschen als Gegenstandes | ||||||
09 | der Erfahrung mithin die unter der allein der Gegenstand den | ||||||
10 | Categorien subsumirt werden kan gegeben werden. | ||||||
11 | 1.) Ein Object das als keinem angehörig gegeben ist von dem ich | ||||||
12 | aber will es solle mein seyn und welches ein für sich bestehendes unpersönliches | ||||||
13 | Ding (Substanz) ist d. i. als Sache im Raume erwerbe ich | ||||||
14 | durch einseitige Handlung der Apprehension die der Zeit nach die erste | ||||||
15 | ist. Also ist die Priorität der Apprehension die sinnliche Bedingung der | ||||||
16 | Erwerbung - Alles unter der Idee einer Vereinigten Willkühr. | ||||||
17 | 2.) Ein Object der Willkühr eines andern was doch auch ein Gegenstand | ||||||
18 | der meinigen ist erwerbe ich von jenem vermittelst der wirklichen | ||||||
19 | Vereinigung der Willkühr durch acceptation d. i. durch Besitznehmung | ||||||
20 | dessen von dessen Besitz der Andere absteht (zu meinem Vortheil): also | ||||||
21 | durch doppelseitige Handlung (geben und annehmen) | ||||||
22 | 3.) Einen persönlichen Gegenstand meiner Willkühr erwerbe ich | ||||||
23 | gleich einer Sache durch einseitige Handlung der Apprehension so fern | ||||||
24 | sie die doppelseitige Actus der Vereinigung nothwendig macht (das | ||||||
25 | sind blos intellectuelle Begriffe) das Schema davon ist die Apprehension | ||||||
26 | einer Person als einer Sache wo der Zustand der Freyheit eines derselben | ||||||
27 | durch einen Willen aufgehoben wird der selbst durch eine That | ||||||
28 | objectiv nothwendig wird. Mithin ist es der Schematism der Zeitfolge | ||||||
29 | die ein Grund des nothwendigen fortdauernden Zugleichseyns des | ||||||
30 | Zustandes in sich enthält und der Actus ist ein wechselseitiger Einflus | ||||||
31 | durch vielseitige Handlung (eines Herrn und viel Knechte). | ||||||
32 | Vierte Seite |
||||||
33 | Von der Antinomie des erwerblichen Rechts. |
||||||
34 | Das Mein und Dein nach reinen Verstandesbegriffen ist empirisch | ||||||
35 | unbedingt dagegen dasselbe nach Erfahrungsbegriffen auf Bedingungen | ||||||
[ Seite 220 ] [ Seite 222 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |