Kant: AA XXIII, I. Zusammenhängender, signierter ... , Seite 220

   
         
 

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  01 angebohren ist also aus der Freyheit analytisch als Object der Willkühr    
  02 nicht gefolgert werden kan.    
         
  03 Das synthetische princip a priori des erwerblichen Rechts (oder der    
  04 Rechtserwerbung, denn Freyheit darf nicht erworben werden) ist die    
  05 Zusammenstimmung der Willkühr mit der Idee des Vereinigten Willens    
  06 derer die durch jene eingeschränkt werden. Denn weil alles Recht was    
  07 nicht angebohren ist andern eine Obligation die ihnen nicht angebohren    
  08 ist (etwas zu thun oder zu unterlassen) auferlegt dieses aber von einem    
  09 andern allein nicht geschehen kan weil es der angebohrnen Freyheit    
  10 zuwieder seyn würde also nur so fern sein Wille dazu zusammenstimmt    
  11 d. i. er diese Obligation sich contrahirt folglich nur durch den Vereinigten    
  12 Willen so kan kein Recht erworben werden ohne Beziehung der Willkühr    
  13 dessen der es erwirbt auf die Idee eines vereinigten Willens.    
         
  14 Wir haben aber ein angebohrnes Recht alles für uns Brauchbare    
  15 zu erwerben so fern es nur mit jener Bedingung der äußeren    
  16 synthetischen Einheit der Willkühr zusammenstimmt: Wenn es ein Object    
  17 ist das keinem angehört blos durch eigene Willkühr in Beziehung auf    
  18 mögliche Einhelligkeit der Willkühr - ist es die Wirkung der That eines    
  19 andern in Beziehung auf wirkliche Vereinigung der Willkühr ist es die    
  20 Person selbst auf nothwendige Einheit derselben.    
         
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Dritte Seite

   
         
  22 In diesem Vereinigten Willen nun der blos Idee eines äußeren    
  23 Verhältnisses der Willkühr vernünftiger Wesen gegen einander so fern    
  24 sie nach Gesetzen der Freyheit Gebrauch von Objecten außer ihnen    
  25 machen können, und noch kein Factum sondern blos Norm ist können und    
  26 müssen nun alle Handlungen derselben welche ein Recht gründen d. i.    
  27 der Erwerb eines Objects als reiner intellectueller Actus betrachtet    
  28 werden ehe und bevor wir diesen als im Raum und Zeit sich eräugnende    
  29 Begebenheit betrachten. - So sind die intellectuelle Apprehension des    
  30 Objects der Willkühr, die acceptation und die Subjection die Categorien    
  31 der Rechtserwerbung oder des erworbenen Rechts nach reinen Verstandesbegriffen    
  32 a priori.    
         
  33 Unter diesen stehen alle Actus der Erwerbung in Raum und Zeit    
  34 da dann nicht auf diesen als Phänomenon die Möglichkeit des Erwerbs    
  35 eines äußeren Recht überhaupt als wo das Object blos gedacht wird    
  36 sondern nur die Darstellung des Erwerblichen in der Anschauung so    
         
     

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