Kant: AA XXIII, I. Zusammenhängender, signierter ... , Seite 216

   
         
 

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  01 aber geschieht dadurch von dem andern unrecht weil sie beyde noch in    
  02 einem Zustande sind darinn kein Mein und Dein statt findet. - Nun    
  03 ist aber der Zustand in welchem das Mein und Dein des einen in Verhältnis    
  04 gezogen allererst erworben werden kan der eines Vereinigten    
  05 Willens welcher die Einstimmung der Willkühr in Ansehung desselben    
  06 Objects nach allgemeinen Gesetzen der Freyheit derselben im äußeren    
  07 Gebrauch also zuerst möglich macht. Diese Vereinigung aber ist nicht    
  08 an sich selbst (die Vereinigung der Willkühr wodurch diese Einheit selbst    
  09 äußerlich zur Pflicht gemacht wird und wodurch alles Unrecht abgehalten    
  10 wird ist die des Status civilis und rechtmäßig) sondern nur so fern man    
  11 ein Recht gründen will nothwendig. Also ist das Princip der Gründung    
  12 des Mein und Dein nur in der Bedingung enthalten daß die Handlung    
  13 durch die selbige geschieht sich aus der Idee einer vereinigten Willkühr    
  14 müsse können herleiten lassen.    
         
  15 Die Gegenstände in die man sich ein Recht erwerben kan sind so    
  16 mancherley als sich Besitz dieser Objecte denken läßt    
         
  17 1.) Der Besitz einer Sache 2.) des erklärten Willens einer Person    
  18 3. der Besitz einer Person gleich als der Besitz einer Sache. In Beziehung    
  19 auf den ersteren darf die Vereinigung der Willkühr nur als möglich auf    
  20 den zweyten Besitz muß sie als wirklich in Beziehung auf den dritten    
  21 als nothwendig angesehen werden. Die erste geht aufs Object als Substanz,    
  22 die zweyte als Handlung, die dritte als wechselseitiger Einflus,    
  23 die erste ist Gründung eines Besitzes die zweyte Ausschließung die dritte    
  24 Einschränkung eines Besitzes durch das Recht des andern. Endlich Eines    
  25 gegen Einen oder eines gegen viele oder eines gegen jedermann.    
         
  26 Die Besitznehmung geschieht durch occupation durch acceptation    
  27 und durch subjection.    
         
  28 Alles im Zustande wo keine justitia distributiva sondern ein jeder    
  29 sein eigener Richter ist - in statu naturali weil hier kein publicum    
  30 sondern einzelne in Beziehung auf einander gedacht werden.    
         
         
  31 Das ius in re ist ein Recht gegen jedermann das ius personale das    
  32 Recht gegen eine Person das ius imperii das Recht gegen eine Person    
  33 und zugleich gegen jeden Besitzer derselben.    
         
         
     

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