Kant: AA XXIII, I. Zusammenhängender, signierter ... , Seite 214 |
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| 01 | in Raum u. Zeit kenntlich macht. Dieser Besitz wird aber nur durch den | ||||||
| 02 | intellectuellen (idealen) rechtlich. Der blos rechtliche Besitz ist mit | ||||||
| 03 | dem Grunde des Mein und Dein einerley | ||||||
| 04 | Dritte Seite |
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| 05 | nur die Erscheinung der intellectuellen Bestimmung der Willkühr in Ansehung | ||||||
| 06 | eines äußeren Objects das sich in der Gewalt des Subjects befindet | ||||||
| 07 | die Bedingungen aber die das äußere Recht gründen beruhen blos | ||||||
| 08 | auf intellectuellen Gesetzen der Zusammenstimmung der Willkühr desselben | ||||||
| 09 | mit der Freyheit von jedermann mithin auf seinen intellectuellen | ||||||
| 10 | von allem Empirischen unabhängigen Begriffen. So werde ich sagen: | ||||||
| 11 | wenn eine Sache die in meiner und nicht eines andern Gewalt ist meiner | ||||||
| 12 | Willkühr unterworfen ist so nöthige ich dadurch andere sich des Gebrauchs | ||||||
| 13 | derselben zu enthalten blos durch die letztere. Die physische Bedingung | ||||||
| 14 | des Einflusses Anderer den dieser Besitz auf meine Freyheit haben oder | ||||||
| 15 | nicht haben möchte mag seyn welcher er wolle. | ||||||
| 16 | 4. Satz. Das Princip der Idealität des Besitzes in Bestimmung | ||||||
| 17 | des Mein und Dein ist analytisch d. i. beruht auf dem Satz des Wiederspruchs | ||||||
| 18 | und ist zwar die unumgängliche aber zur Grentzbestimmung | ||||||
| 19 | des Empirisch-Mein und Dein nicht zureichende Bedingung. - Denn was | ||||||
| 20 | das erste betrift so ist dieses Princip im Begriffe der äußeren Freyheit als | ||||||
| 21 | Unabhängigkeit der Willkühr von der Willkühr anderer sowohl als von Sachen | ||||||
| 22 | schon enthalten und kan daraus nach dem Satz des Wiederspruchs erkannt | ||||||
| 23 | werden. Was aber das zweyte betrift so ist die Bestimmung dieses | ||||||
| 24 | Besitzes in der Erfahrung nur als Erscheinung desselben in Raum und | ||||||
| 25 | Zeit folglich abhängig von der Verknüpfung der Willkühr eines Menschen | ||||||
| 26 | mit Objecten oder der Willkühr anderer möglich folglich was und wie viel | ||||||
| 27 | von diesen zum Mein und Dein wirklich (in der Sinnenwelt) gehören | ||||||
| 28 | könne durch dieses Princip unbestimmt welches also zur Unterscheidung | ||||||
| 29 | des letzteren nicht zureichen kan. | ||||||
| 30 | 4. Satz. Die Erwerbung eines Objects der Willkühr ist entweder | ||||||
| 31 | 1) durch einseitige Bestimmung der Willkühr in Ansehung ihres Objects | ||||||
| 32 | oder 2) nur durch doppelseitige der promißion und acceptation da jeder | ||||||
| 33 | für sich selbst etwas nämlich eben dasselbe will daß geschehe oder 3. da | ||||||
| 34 | einer auf das Subject wirken muß nämlich durch Prästation nur durch | ||||||
| 35 | wechselseitige Bestimmung der Subjecte auf einander möglich. | ||||||
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