Kant: AA XXIII, I. Zusammenhängender, signierter ... , Seite 214

   
         
 

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Text (Kant):

 

Verknüpfungen:

 

 

 
  01 in Raum u. Zeit kenntlich macht. Dieser Besitz wird aber nur durch den    
  02 intellectuellen (idealen) rechtlich. Der blos rechtliche Besitz ist mit    
  03 dem Grunde des Mein und Dein einerley    
  04

Dritte Seite

   
  05 nur die Erscheinung der intellectuellen Bestimmung der Willkühr in Ansehung    
  06 eines äußeren Objects das sich in der Gewalt des Subjects befindet    
  07 die Bedingungen aber die das äußere Recht gründen beruhen blos    
  08 auf intellectuellen Gesetzen der Zusammenstimmung der Willkühr desselben    
  09 mit der Freyheit von jedermann mithin auf seinen intellectuellen    
  10 von allem Empirischen unabhängigen Begriffen. So werde ich sagen:    
  11 wenn eine Sache die in meiner und nicht eines andern Gewalt ist meiner    
  12 Willkühr unterworfen ist so nöthige ich dadurch andere sich des Gebrauchs    
  13 derselben zu enthalten blos durch die letztere. Die physische Bedingung    
  14 des Einflusses Anderer den dieser Besitz auf meine Freyheit haben oder    
  15 nicht haben möchte mag seyn welcher er wolle.    
         
         
  16 4. Satz. Das Princip der Idealität des Besitzes in Bestimmung    
  17 des Mein und Dein ist analytisch d. i. beruht auf dem Satz des Wiederspruchs    
  18 und ist zwar die unumgängliche aber zur Grentzbestimmung    
  19 des Empirisch-Mein und Dein nicht zureichende Bedingung. - Denn was    
  20 das erste betrift so ist dieses Princip im Begriffe der äußeren Freyheit als    
  21 Unabhängigkeit der Willkühr von der Willkühr anderer sowohl als von Sachen    
  22 schon enthalten und kan daraus nach dem Satz des Wiederspruchs erkannt    
  23 werden. Was aber das zweyte betrift so ist die Bestimmung dieses    
  24 Besitzes in der Erfahrung nur als Erscheinung desselben in Raum und    
  25 Zeit folglich abhängig von der Verknüpfung der Willkühr eines Menschen    
  26 mit Objecten oder der Willkühr anderer möglich folglich was und wie viel    
  27 von diesen zum Mein und Dein wirklich (in der Sinnenwelt) gehören    
  28 könne durch dieses Princip unbestimmt welches also zur Unterscheidung    
  29 des letzteren nicht zureichen kan.    
         
  30 4. Satz. Die Erwerbung eines Objects der Willkühr ist entweder    
  31 1) durch einseitige Bestimmung der Willkühr in Ansehung ihres Objects    
  32 oder 2) nur durch doppelseitige der promißion und acceptation da jeder    
  33 für sich selbst etwas nämlich eben dasselbe will daß geschehe oder 3. da    
  34 einer auf das Subject wirken muß nämlich durch Prästation nur durch    
  35 wechselseitige Bestimmung der Subjecte auf einander möglich.    
         
         
     

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