Kant: AA XX, Erste Einleitung in die Kritik der ... , Seite 233 |
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01 | unsere Urtheilskraft enthalten, und woraus a priori die Möglichkeit | ||||||
02 | ästhetischer Reflexionsurtheile, als solcher, die auf Principien a priori | ||||||
03 | gegründet sind, erhellet. Die Natur stimmt nothwendiger Weise nicht | ||||||
04 | blos in Ansehung ihrer transscendentalen Gesetze mit unserem Verstande, | ||||||
05 | sondern auch in ihren empirischen Gesetzen mit der Urtheilskraft und | ||||||
06 | ihrem Vermögen der Darstellung derselben in einer empirischen Auffassung | ||||||
07 | ihrer Formen durch die Einbildungskraft, zusammen und das | ||||||
08 | zwar blos zum Behuf der Erfahrung, und da läßt sich die formale Zweckmäßigkeit | ||||||
09 | derselben in Ansehung der letzteren Einstimmung (mit der | ||||||
10 | Urtheilskraft) als nothwendig noch darthun. Allein nun soll sie, als | ||||||
11 | Object einer teleologischen Beurtheilung, auch mit der Vernunft, | ||||||
12 | nach dem Begriffe, den sie sich von einem Zwecke macht, als ihrer Caussalität | ||||||
13 | nach übereinstimmend gedacht werden; das ist mehr, als der Urtheilskraft | ||||||
14 | allein zugemutet werden kann, welche zwar für die Form der Anschauung, | ||||||
15 | aber nicht für die Begriffe der Erzeugung der Dinge eigene | ||||||
16 | Principien a priori enthalten kann. Der Begrif eines realen Naturzwecks | ||||||
17 | liegt also gänzlich über dem Felde der Urtheilskraft hinaus, | ||||||
18 | wenn sie für sich allein genommen wird, und da sie als eine abgesonderte | ||||||
19 | Erkenntnißkraft nur zwey Vermögen, Einbildungskraft und Verstand, | ||||||
20 | in einer Vorstellung vor allem Begriffe im Verhältniß betrachtet und | ||||||
21 | dadurch subjective Zweckmäßigkeit des Gegenstandes für die Erkenntnißvermögen | ||||||
22 | in der Auffassung desselben (durch die Einbildungskraft) | ||||||
23 | wahrnimmt, so wird sie in der teleologischen Zweckmäßigkeit der Dinge, | ||||||
24 | als Naturzwecke, die nur durch Begriffe vorgestellt werden kann, den | ||||||
25 | Verstand mit der Vernunft (die zur Erfahrung überhaupt nicht nothwendig | ||||||
26 | ist) in Verhältnis setzen müssen, um Dinge als Naturzwecke vorstellig | ||||||
27 | zu machen. | ||||||
28 | Die ästhetische Beurtheilung der Naturformen konnte, ohne einen | ||||||
29 | Begrif vom Gegenstande zum Grunde zu legen, in der bloßen empirischen | ||||||
30 | Auffassung der Anschauung gewisse vorkommende Gegenstände der Natur | ||||||
31 | zweckmäßig finden, nämlich blos in Beziehung auf die subjectiven Bedingungen | ||||||
32 | der Urtheilskraft. Die ästhetische Beurtheilung erforderte | ||||||
33 | also keinen Begrif vom Objecte und brachte auch keinen hervor: daher | ||||||
34 | sie diese auch nicht für Naturzwecke, in einem objectiven Urtheile, | ||||||
35 | sondern nur als zweckmäßig für die Vorstellungskraft, in subjectiver | ||||||
36 | Beziehung, erklärte, welche Zweckmäßigkeit der Formen man die figürliche | ||||||
04 Ansehung g.Z. am Rande. | |||||||
08 Kein Komma vor: und (mit Buek). | |||||||
11 Kein Komma vor: auch | |||||||
15 der Dinge g.Z. am Rande (Kant). | |||||||
30 gewisser | |||||||
31-32 Bedingung | |||||||
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