Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 578

     
           
 

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  01 welchem aller Schätzung das Princip des freyen Verkehrs zum Grunde      
  02 liegt. Der Souverain muß nie den Preis machen, nicht allein nicht      
  03 in der Staatsverwaltung sondern auch nicht, wo er selbst Käufer ist. Er      
  04 muß nicht handeln nicht landbauen, nicht künste für seine Rechnung      
  05 treiben lassen. -- Die Auflagen müssen auf den Grundbesitz (g Amt )      
  06 und Verkehr niemals aber auf Personen den Kopf gelegt werden, weil      
  07 dieses der Bevölkerung zuwieder ist, deren Größe der Maasstab der guten      
  08 Verwaltung ist.      
           
           
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De iure circa felicitatem publicam.

     
  10

§. 130--131.

     
           
   

 

8000.   ψ3--4.   J 117.
 
     
  12 Armenanstalt. Hülflose Arme müssen ernährt und, wenn sie Kinder      
  13 sind, gepflegt werden. Warum? weil wir Menschen und nicht Bestien sind.      
  14 Dieses folgt fließt nicht aus dem Rechte der Armen als Bürger sondern      
  15 aus ihren Bedürfnissen als Menschen. Nicht schuldfreye; denn da würden      
  16 es wenige seyn. Wer soll sie ernähren? Es ist nicht die Frage, ob der      
  17 Staat oder der Bürger, Denn wenn sie der Staat ernährt, so ernährt sie      
  18 auch der Bürger, sondern nur, ob es vom freyen Willen des Bürgers oder      
  19 vom Zwange abhängen soll -- als Geschenk oder als Contribution (Steuer).      
  20 Das letztere bringt Concurrenz der Candidaten zur Verpflegung hervor:      
  21 es ist ein Modus acqvirendi und auch ein titulus der Ansprüche. Wer      
  22 aber soll die Hülflosigkeit bestimmen? Der Magistrat, der seine Bürger      
  23 kennt? Und der Beytrag geschieht durch collecten durch die, welche selbst      
  24 hiebey am freygebigsten sind. Die Aufmunterung und Verweise im Allgemeinen      
  25 durch Geistliche. Alles Privatwohlthun kann bleiben, aber es wird      
  26 von Magistrat und Geistlichen ignorirt. Es sind opera supererogationis.      
           
   

 

8001.   ψ3--4.   J 117.
 
     
  28 Es ist die Frage, ob durch einen Fonds oder durch jedesmalige Beyträge.      
  29 Ein jedes Zeitalter muß seine Armen ernähren, weil sonst zuletzt      
  30 derer, die genährt werden und die darin beqvemer leben, als das Zeitalter      
  31 es im Stande ist, zu praestiren. Die Armuth entspringt oft aus Mangel      
  32 des Fleißes oder der Sparsamkeit, und so muß auch die Austheilung unter      
  33 Armen geschehen. Aus einem Fonds aber würde eine disproportion des      
     

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