Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 575

     
           
 

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  01 Die Unterthanen werden selbst durch die resistentz gegen den souverain      
  02 in ihrer Sicherheit laedirt, denn diese ist der Grund ihres pacti      
  03 civilis und bey dessen Veränderung seiner Gewalt, und daß er resistibel      
  04 wird, sind sie nicht gesichert. Selbst ein vsurpateur, wenn er einmal      
  05 alle Gewalt hat, thut zwar dem Kronprätendenten Unrecht, aber das      
  06 Volk hat kein Recht zu resistiren, denn      
  07 es hätte entweder alle dazu gehörige Gewalt aber ohne Abdankung des      
  08 Souverains bekommen, so wären im Augenblick zwey Souveraine, oder      
  09 es hätte sie nicht, so wäre kein völliger Gesetzgeber, weil die Gewalt vor      
  10 dem Gesetz vorher geht.      
    )      
           
   

 

7990.   ψ3--4.   J 102.
 
     
  12 Es ist nur eine rechtmäßige Regirungsart möglich, nemlich die aus      
  13 einem Staatsoberhaupt und dem Volk besteht. Selbst in der Aristocratie      
  14 müßte das Volk noch einen repraesentanten haben, der an den Gesetzen      
  15 theil hat und auch Gewalt besitzt; aber das Volk kan wieder durch zwey      
  16 einander einschränkende Glieder einen.      
           
   

 

7991.   ψ3--4.   J 102.
 
     
  18 Was müßte aber wohl der Souverain thun, wenn er wirklich dem      
  19 Volke einen Einflus auf die Gesetzgebung, also auch eine Gewalt einräumen,      
  20 mithin sich aus einem souverain in einen Monarchen verwandeln      
  21 wollte: Er müßte das Ganze Volk berufen und sie darüber rathschlagen      
  22 lassen; denn sonst könnte die Sicherheit vieler für ihre Rechte unter einer      
  23 getheilten oberen Gewalt leiden.      
           
   

 

7992.   ψ3--4.   J 103.
 
     
  25 Es ist keine Möglichkeit, sich eine Constitution zu denken, worin daß      
  26 Volk gesetzmäßig ein recht bekäme, den Souverain zu beurtheilen, zu richten      
  27 und ihn abzusetzen, ja auch nur ihn im Mindesten einzuschränken. Denn      
  28 da mußten sie auch dazu eine Gewalt haben, und da nur ein Souverain      
  29 seyn kann, so wäre der erstere nicht souverain.      
           
   

 

7993.   ψ? χ?   J 104.
 
     
  31 Die Frage ist, ob es zum Gesetz genug sey zu sagen, ein Vergehen      
  32 werde bestraft werden, oder nöthig sey zu sagen, wie und wie sehr es werde      
  33 bestraft werden.      
           
     

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