Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 531 |
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01 | innere Verfassung durch Macht gesicherte Einschränkung seiner Gewalt | ||||||
02 | seyn. Alsdann aber würde er auch kein Gehör finden, ein solches Pactum | ||||||
03 | anzubieten. | ||||||
7839. ρ? υ--χ? J 256. Auf dem unteren Blattrand: |
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05 | Die praescription findet iure naturae statt, wenn jemand durch seine | ||||||
06 | Schuld unterläßt, sein Recht zu reclamiren und sich iura zu reserviren. | ||||||
07 | auch bey praetensionen der Staaten. Der Nachkomme kann nicht mehr | ||||||
08 | erben, als sein Vorfahr sich rechte reservirt hat. | ||||||
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