Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 294 |
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01 | aber nicht weiter. Die heilige des Himmels stehen unter keinem pathologischen | ||||||
02 | Zwange. | ||||||
7247. ψ? (υ-χ?) Pr 25. In §56: |
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04 | obligamur vel ab aliis vel erga illos. in priori casu vel | ||||||
05 | stricte vel late. | ||||||
06 | necessitatio per arbitrium --- per voluntatem immanentem. | ||||||
7248. ψ. Pr 25. In § 55 Schluss: |
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08 | Die freyheit hat würde wegen ihrer Unabhängigkeit; sie hat auch | ||||||
09 | einen hohen Preis, weil wir dadurch Urheber des Guten nach unsern Begriffen | ||||||
10 | werden können, die wir weit über die Naturinstincte der Thiere | ||||||
11 | ausdehnen und vervielfaltigen können. | ||||||
7249. ψ. Pr 25. In § 56: |
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13 | obligation ist Einschrankung der Freyheit, entweder negative: um | ||||||
14 | den wiederstreit zu Verhindern, und denn positive: um durch Einschrankung | ||||||
15 | der selbstliebe Menschenliebe zu fördern. | ||||||
7250. ψ. Pr 26. In § 58: |
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17 | Alle obligation ist die Einschrankung der freyheit auf die allg Bedingungen | ||||||
18 | der allgemeinen zusammenstimung mit sich selbst. Daher ist | ||||||
19 | alles, was die allgemeinheit der freyheit hindert, unter rechtmäßigem | ||||||
20 | zwang; denn erlaubt ist, was der allgemeinheit der Freyheit gemäs ist. | ||||||
7251. ψ. Pr 27. |
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22 | Das regulative princip der freyheit: daß sie sich nur nicht wiederstreite; | ||||||
23 | das constitutive: daß sie sich wechselseitig befordere, nemlich den | ||||||
24 | Zwek: die Glükseeligkeit. | ||||||
7252. ψ. Pr 27. |
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26 | Nur äußere Handlungen können Ungerecht seyn, und zwar nur so | ||||||
27 | fern sie der freyheit anderer, die nach allgemeinen Gesetzen möglich ist, | ||||||
28 | wiederstreiten. | ||||||
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