Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 255 |
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7130. υ? ψ? Pr 85. Rand oben: |
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02 | Die Bedingungen der imputabilität sind Freyheit subjectiv und | ||||||
03 | Gesetz objectiv moralisch. | ||||||
04 | Die Bedingungen der ersten sind Wissen und können (g wozu ich keine | ||||||
05 | Bewegungsgründe und wozu ich kein Vermögen habe. ). Der Zweyten | ||||||
06 | bricht ab. | ||||||
7131. υ. Pr 85. Neben § 129 Schluss und § 130: |
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08 | Eine Handlung, so fern sie die Wirk als aus freyer Willkühr entsprungen | ||||||
09 | angesehen werden kan, wird (g zusamt der Wirkung ) zugeschrieben. | ||||||
10 | Die Gründe der attribution einer Handlung müssen besonders betrachtet | ||||||
11 | werden. Eine freye Handlung Die Wirkung einer Die freye Handlung, so fern | ||||||
12 | sie unter einem moralischen Gesetze subsumirt werden kan, ist ein factum. | ||||||
13 | Die subsumtion eines facti unter dem moralischen Gesetze ist die Zurechnung, | ||||||
14 | welche niemals die Handlung, sondern deren Wirkung betrift. | ||||||
7132. υ. Pr 85. Neben 130 Schluss: |
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16 | Die practische folgen einer Handlung sind die, welche in die freye | ||||||
17 | Handlung haben als momenten einfließen könen. Die übrige Folgen sind | ||||||
18 | Zufällige. | ||||||
7133. υ. Pr 85. Zwischen § 130 und 131: |
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20 | Handlung hat entweder einen praecisen oder eminenten Werth; im | ||||||
21 | ersteren falle könen sie nicht, im zweyten aber wohl imputirt werden. | ||||||
7134. υ. Pr 85. |
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23 | Die subsumtion einer Handlung unter die allgemeine Gesetze der | ||||||
24 | freyheit ist einer freyen Willkühr ist imputatio facti. | ||||||
25 | Die subsumtion einer Handlung unter die moralische Gesetze einer | ||||||
26 | freyen Willkühr ist imputatio legis. | ||||||
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