Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 220 |
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01 | Vollkommenheit eines subiects gehöre; alle principia, die von der Natur | ||||||
02 | entlehnt sind, sind empirisch und gehören also nicht zur philosophia pura. | ||||||
03 | (g Die wesentliche Vollkomenheit der Dinge kan nur aus ihrer | ||||||
04 | Natur erkant werden. ) | ||||||
6985. φ. Pr 21. Zu § 45 „naturae convenienter vivit“: |
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06 | Diese Regel gilt sehr von den Pflichten gegen sich selbst und überhaupt, | ||||||
07 | wo die allgemeinen Begriffe der Vernunft nicht belehrend gnug | ||||||
08 | seyn. e. g. Monogamie. | ||||||
6986. φ. Pr 21. Zu § 46 „Vive convenienter naturae“: |
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10 | der Einheit der Natur. Stimme mit der Natur, so wird Natur mit | ||||||
11 | dir stimmen. | ||||||
6987. υ? (κ? μ? ρ?) Pr 22. Zu § 48 Schluss „Ama -- potes“: |
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13 | Dieses ist eine allgemeine regel der philosophiae practicae applicatae. | ||||||
14 | Die moralische Regel ist eine Regel des reinen Willens; sie geht | ||||||
15 | also auf Handlungen, man mag eine Neigung dazu haben oder nicht; ja, | ||||||
16 | sie geht so gar auf ein Verlangen, eine Neigung hervorzubringen; also | ||||||
17 | heißt es hier: suche auch eine Neigung zum Guten hervorzubringen. (s Nur | ||||||
18 | Gründe der diiudication, nicht der exsecution. ) | ||||||
6988. φ? (κ--ρ?) Pr 22. Neben § 49: |
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20 | Man verlangt vom Moralphilosophen: | ||||||
21 | 1. Lehren der Moralischen Beurtheilung, zu erkenen, was gut und | ||||||
22 | böse sey, was verabscheuens würdig sey, und also gründe der Billigung | ||||||
23 | und Misbilligung; | ||||||
24 | 2. Gründe der Ausübung, caussas subiective moventes, damit man | ||||||
25 | das, was man billigt, wirklich liebe und, was man verabscheuungswürdig | ||||||
26 | findet, wirklich verabscheue; | ||||||
27 | 3. Vorschriften, wie die Neigung mit den Grundsätzen einstimmig gemacht | ||||||
28 | oder ihnen unterworfen werden könne. | ||||||
29 | (s Des privaten Nutzens muß in der sittlichen Unterweisung niemals | ||||||
30 | in Verbindung mit der moralischen Regel Erwehnung geschehen; | ||||||
31 | denn das Gemüth wird dadurch erniedrigt, anstatt daß, wenn es aus | ||||||
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