Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 212 |
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6949. φ. Pr 7. In §. 18: |
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02 | Darin daß freyheit ohne moralität eine isolirung des Menschen und | ||||||
03 | abtrennung von der gottlichen leitung und bestimung durch Naturursachen | ||||||
04 | ist, liegt der Grund des hohen Werths der principien, wodurch diese freyheit | ||||||
05 | an Bedingungen restringirt wird, mit sich selbst und der Natur zu | ||||||
06 | passen. Wer diese nicht hat, ist nicht werth irgend eines guten und das | ||||||
07 | gefährlichste und nichtswürdigste Geschopf. | ||||||
6950. φ. Pr 8. |
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09 | Die Sittlichkeit besteht in dem Verhältnis freyer Handlungen mit | ||||||
10 | den Gesetzen (g Bedingungen ) des allgemeinen Willens, entweder der | ||||||
11 | Menschheit oder der Menschen. Der allgemeine Wille der Menschheit geht | ||||||
12 | auf die Erhaltung dessen, was (g zu ) der Menschlichen Natur wesentlichen | ||||||
13 | Zweken gehört. Der allgemeine Wille der Menschen besteht in dem Gegenstande | ||||||
14 | oder der Form der Handlungen, dadurch er unabhängig von jeder | ||||||
15 | besonderen Neigung wird. Er bedeutet theils den Willen eines jeden | ||||||
16 | Theils, den Willen, der auf einen jeden gerichtet seyn kan. | ||||||
6951. υ. Pr 8. |
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18 | obligatio erga obligantem est passiva, obligatio erga obligandum | ||||||
19 | est activa. | ||||||
6952. υ. Pr 8. |
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21 | Der Menschen freyheit ist nicht illimitirt; sie sind verbunden. | ||||||
6953. υ? (μ? ρ?) Pr 8. Unter § 22: |
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23 | ab aliquo obligari setzt iederzeit einen actum obligatorium eines | ||||||
24 | andern voraus; denn wenn einer passiv ist, so muß der andere activ seyn, | ||||||
25 | folglich ist alle obligatio passiva hypothetica (diese hypothesis kan ideal | ||||||
26 | seyn in statu naturali, aber den ist die passi obligatio auch idealiter | ||||||
27 | passiv). Der andere ist nicht causa, sondern objectum obligationis. | ||||||
6954. υ? (μ? ρ?) Pr 10. |
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29 | Es kan niemand den andern obligiren, als durch eine nothwendige | ||||||
30 | Verknüpfung einstimung des Willens anderer mit dem seinen nach allgemeinen | ||||||
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