Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 136 |
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01 | aliis moralibus. Motivo morali (g inter obligationes ) non derogat | ||||||
02 | nisi morale. Der Liebespflicht nur eine Pflicht gegen sich selbst. (s Pr 7: | ||||||
03 | es kan nicht vor eine Befugnis angesehen werden, um der Erhaltung seines | ||||||
04 | Lebens willen einen andern zu verrathen, es sey denn, daß diese Erhaltung | ||||||
05 | eine Verbindlichkeit sey. ) | ||||||
6702. μ? (ρ--υ?) Pr 7. Über § 17: |
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07 | Weil es bey den pflichten der Gütigkeit nicht auf dem Verhaltnis | ||||||
08 | meines Willens zum willen anderer, sondern zu ihrer Bedürfnis ankomt, | ||||||
09 | so kan dieses motivum mit denen meines eigenen Nutzens verglichen werden. | ||||||
10 | daher bricht ab. | ||||||
6703. μ? (ρ--υ?) Pr 7. Neben § 17: |
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12 | die verdienstliche handlungen sind nur unter der bedingung der | ||||||
13 | bedürfnis anderer, die schuldige aber auch ohne diese nöthig. | ||||||
6704. μ? (ρ--υ?) Pr 7. Neben § 18: |
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15 | die größe der obligation wird nicht nach der große des guten, was | ||||||
16 | geschehen soll, sondern nach der größe der moralischen regel gemessen; | ||||||
17 | also ist die größe der obligation eine größe der form und nicht der materie | ||||||
18 | der handlungen. | ||||||
6705. μ? (ρ--υ?) Pr 7. |
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20 | Man hatte bemerkt, daß der Verstand nichts als allg das besondre | ||||||
21 | unter das allgemeine ordnete und auf blosse allgemeine Verhaltnisse ginge; | ||||||
22 | da aber dieses das absolute, nemlich das Wohlgefallen, nicht giebt, so war | ||||||
23 | das die Ursache, daß, da das moralische Wohlgefallen nicht aufs verheltnis | ||||||
24 | geht, man ein besonderes princip davon erfand, nemlich das Moralische | ||||||
25 | Gefühl. | ||||||
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