Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 096 |
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01 | Zufriedenheit macht Gerade ein ganzes aus, und es ist einerley, ob viel | ||||||
02 | Genuß in solchem Verhältnis zu viel Begierden oder wenig Genuß zu | ||||||
03 | wenig Begierden stehen. Das übel besteht darin, daß der Zähler kleiner | ||||||
04 | ist, und das Gute, daß er größer ist. Das gute ist in seinem Minimum, | ||||||
05 | wenn die Begierden die kleinsten und der Genuß ihnen gleich ist. | ||||||
06 | Das Wohlverhalten besteht in dem Verhältnis des Verhaltens zu | ||||||
07 | unsern moralischen Vorschriften. d. i. zum Gewissen. | ||||||
08 | Bey allen idealen ist das Maas der übrigen Verhältnisse in dem | ||||||
09 | Verhältniße aus deren Gleichheit zu suchen. | ||||||
10 | Die Alten hatten alle den fehler, daß sie aus ihren idealen Chimären | ||||||
11 | machten. Die Stoiker aus ihrem Weisen, der als ein ideal richtig war, | ||||||
12 | aber als eine wirkliche Vorschrift des Menschlichen Verhaltens thörigt. | ||||||
6585. η. Pr III. |
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14 | Das 1 ste Merkmal der Handlungen der Gütigkeit ist dieses, daß | ||||||
15 | sie der Grund einer Verbindlichkeit in andern werden; und das der | ||||||
16 | Schuldigkeit ist dieses, daß sie eine Verbindlichkeit, die da war, ungeschehen | ||||||
17 | machen und also keine aufheben. | ||||||
18 | Das 2te ist, daß die omissiones morales im zweyten fall negative | ||||||
19 | Größen seyn und daß wirkliche handlungen dazu gehören, damit (g sie ) | ||||||
20 | wiederum = 0 werden. Die Ethische Unterlassungen sind = 0 und vermindern | ||||||
21 | nicht den moralischen valorem, der schon da ist. Die Ethische | ||||||
22 | pflichten sind daher unbestimt. Dagegen die officia iuris sind bestimt. | ||||||
23 | Daß Verdienst einer actionis iuris ist = 0, denn -- a + a = 0; aber | ||||||
24 | das Verdienst einer actionis Ethicae ist etwas: a + 0 = a. | ||||||
6586. η? δ?? Pr III. |
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26 | Es sind verschiedene Grade der Bestimung unserer Willkühr: | ||||||
27 | 1. Nach allgemeinen Gesetzen der Willkühr überhaupt, das Recht. | ||||||
28 | 2. Nach allgemeinen Regeln des Guten überhaupt, die Gütigkeit. | ||||||
29 | 3. Nach allgemeinen Regeln des Privatguten, die (g vernünftige ) | ||||||
30 | Selbstliebe. | ||||||
31 | 4. Nach den besonderen Regeln einer Privatneigung, der sinnliche | ||||||
32 | trieb. | ||||||
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