Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 443 |
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01 | selbst ist: so wie bey einer moralischen Handlung die Lust nicht am obiect, | |||||||||
02 | sondern seinem eigenen Guten Willen die that hervorbringt. | |||||||||
03 | Nicht Ursache der Moglichkeit, auch nicht eingeschrankt durch die | |||||||||
04 | äußere Unmoglichkeit. | |||||||||
6075. ψ3. M 366'. Zu M § 896: |
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06 | äußere Wirkungen Gottes können wir als an sich zufallige Dinge | |||||||||
07 | nur der Freyheit, innere Handlungen (als die Erkentnis Gottes) nur der | |||||||||
08 | Naturnothwendigkeit zuschreiben. Bey den ersteren muß die Idee des | |||||||||
09 | Besten zum Grunde liegen, bey den zweyten ist das Böse so wohl als | |||||||||
10 | Gute das obiect. | |||||||||
6076. ψ3. M 366'. E II 1542. Gegenüber und zu M § 897 (17828-30): |
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13 | Der negative Begrif der Freyheit ist independentz, | |||||||||
14 | Der positive Begrif: autonomie durch Vernunft. | |||||||||
6077. ψ2. M 366'. E II 1543. Gegenüber und zu M § 897 Schluss: |
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17 | Transscendentale Freyheit (der Substanz überhaupt) ist absolute | |||||||||
18 | spontaneitaet zu handeln (zum Unterschiede der spontaneitas secundum | |||||||||
19 | qvid, da das subiect doch aliunde durch causas physice influentes | |||||||||
20 | bestimt wird). Practische Freyheit ist das Vermögen, aus bloßer Vernunft | |||||||||
21 | zu handeln. | |||||||||
22 | Die caussalitaet bey der Freyheit ist originaria, obgleich die caussa | |||||||||
23 | ens derivativum ist. | |||||||||
6078. ψ2. M 366'. Zu M § 898: |
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25 | Die Gottliche Freyheit des göttlichen Willens besteht nicht darinn, | |||||||||
26 | daß er auch etwas anderes als das Beste hätte wählen können; denn darin | |||||||||
27 | besteht nicht einmal die Menschliche Freyheit, sondern daß er ihn nothwendig | |||||||||
28 | die Idee des Besten bestimmte, welches dem Menschen mangelt | |||||||||
29 | und darum auch seine Freyheit einschränkt. | |||||||||
6079. ψ2. M 367'. M § 898 Schluss: |
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31 | Dieser Fatalismus theologicus würde statt finden, wenn Gott in | |||||||||
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