Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 116 |
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01 | Grund. Eben diese Satze auf Sinnlichkeit angewandt, e.g. Was geschieht, | |||||||||
02 | hat Grund. | |||||||||
5200. φ. M 7. In und zu M § 21: |
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04 | Der Begrif des Grundes giebt eine Regel überhaupt. Das Ganze | |||||||||
05 | der Gründe entweder in einem aggregat oder in einer Reihe ist complet. | |||||||||
5201. φ. M 7. Zu M § 21: „ratio insufficiens“: |
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07 | Der nicht bestimmende Grund ist der Grund der Moglichkeit, e.g. | |||||||||
08 | wenn jemand in die lotterie gesetzt hat. | |||||||||
5202. φ2? χ—ψ?? M 7. 7'. E II 1085. 1084. Zu M § 20. |
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10 | M 7: | |||||||||
11 | Principium rationis ist das Princip der Bestimmung der Dinge in | |||||||||
12 | der Zeitfolge; denn die kan nicht durch die Zeit, sondern diese muß durch | |||||||||
13 | die Rgel der Existenz der Erscheinungen im Verstande bestimmt seyn. | |||||||||
14 | Principium der Moglichkeit der Erfahrung. | |||||||||
15 | M 7': | |||||||||
16 | Also ist es nicht möglich, den Dingen ihre Stelle in der Zeit zu bestimmen | |||||||||
17 | ohne Voraussetzung dieses princips, dadurch der Gang der Erscheinungen | |||||||||
18 | allererst gleichformig gemacht wird. Succession im Begrif | |||||||||
19 | der Folge betrift nur die Folge dessen im Setzen. | |||||||||
5203. υ2—3. M 9. E II 943. |
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21 | Bey allem passiven oder was gegeben ist muß die apprehension nicht | |||||||||
22 | allein anzutreffen, sondern auch genöthigt seyn, um es als gegeben vorzustellen, | |||||||||
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