Kant: AA XVII, Reflexionen zur Metaphysik. , Seite 655

     
           
 

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  01 enthält mehr, als durch seinen Begrif a gedacht wird, und ist die Vorstellung      
  02 von a in concreto. Nun giebt es drey Fälle, wo ein transcendentales      
  03 Subiekt sinnlich ist und durch Begr ein Verhaltnis von Begriffen      
  04 an die Hand giebt: entweder daß es die Construction Anschauung      
  05 von a ist oder die Erscheinung von a oder die Erscheinung von oder      
  06 die empirische Erkentnis). Im ersteren Falle ist folgt das Verhaltnis      
  07 von a : b aus der construction des a = x. Im zweyten und dritten aus      
  08 dem V Erf exempel vom empirischen Gegenstande von a in d der sinnlichen      
  09 Bedingung der intellection von a, im dritten aus der observation gezogen      
  10 Die zwey ersten syntheses sind a priori (alle drey obiectiv). Weil im      
  11 zweyten Falle a die einen Erfahrungsb eine allgemein sinnliche Bedingung      
  12 der Warnehmung bedeutet, x aber die Bedingung des subiects überhaupt,      
  13 darin das Verhaltnis aller Warnehmungen bestimmbar ist (denn warnehmungen      
  14 sind nicht blos obiectiv, sondern setzen Empfindung voraus,      
  15 welche nur subiective gültigkeit hat). So wird das Ve a das allgemeine      
  16 der warnehmung bedeuten, x die (g sinnliche ) Bedingung des subiects      
  17 darin (substratum), darin diese Warnehmung ihre Stelle bekommen soll.      
  18 Folglich die Bedingung der disposition. b endlich die allgemeine function      
  19 des Gemüths, dem a seine Stelle in x zu determiniren, also den exponent      
  20 der Verhaltnis der Warnehmungen im Gemüthe gegen ein ander, mithin      
  21 deren Stelle nach einer Regel zu bestimmen.      
           
     

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