Kant: AA XVII, Reflexionen zur Metaphysik. , Seite 391 |
|||||||
Zeile:
|
Text:
|
|
|
||||
01 | Necessarium et contingens ist entweder absolut oder Hypothetisch. | ||||||
02 | Logische oder realnothwendigkeit. Diese die absolute oder Hypothetische | ||||||
04 | Nominalbegrif durch Weglassung der Bedingung. | ||||||
05 | oppositum entis sibi non contradicit. Conceptus terminator. | ||||||
4031. κ. M 28'. E II 877. Zu M § 102: |
|||||||
07 | Gesetz der Vernunft, nicht der Sinne: | ||||||
08 | Alles, was da ist, ist nothwendig, entweder schlechthin oder Bedingt. | ||||||
09 | Alle nothwendigkeit ist bedingt, aber unter Bedingung der inneren | ||||||
10 | Bestimmungen eines Dinges (desienigen, was im Dinge innerlich ist) | ||||||
11 | oder unter äußeren Bedingungen. | ||||||
4032. κ. M 28'. E II 878. Zu M § 102: |
|||||||
13 | Alles, was geschieht, ist zufällig an sich selbst; weil es doch aber nothwendig | ||||||
14 | seyn muß vermöge des obigen, so ist es nothwendig durch einen | ||||||
15 | fremden Grund. | ||||||
4033. κ1. M 29'. E II 1632. Zu M § 102—104: |
|||||||
17 | Alle (g absolute ) nothwendigkeit ist entweder der Urtheile oder der | ||||||
18 | Sachen. Die erste als die logische ist iederzeit eine bedingte Nothwendigkeit | ||||||
19 | des praedicats. Die nothwendigkeit der Sachen, die wir erkennen | ||||||
20 | können, ist iederzeit bedingt; denn an sich selbst können wir iederzeit iede | ||||||
21 | Sache aufheben, weil wir, da wir nichts bejahen, durch die Verneinung | ||||||
22 | auch keinem wiedersprechen. Der Begrif vom nothwendigen ist gleichwohl | ||||||
23 | erstlich ein durch die Vernunft gegebener Begrif, weil durch ihn allein | ||||||
24 | etwas determinirt wird. Die absolute Nothwendigkeit ist ein Grentzbegrif, | ||||||
25 | weil ohne ihn keine completudo in der Reihe des Zufalligen seyn | ||||||
[ Seite 390 ] [ Seite 392 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
|||||||