Kant: AA XVI, L §. 171-175. IX 81-82. ... , Seite 438

     
           
 

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    2608.   ψ? (υ-χ?)   L 48'.
 
     
  02 Das Warscheinliche Urtheil ist ungewiß; das Urtheil über Warscheinlichkeit      
  03 muß gewiß seyn.      
           
   

 

2609.   ψ? (υ-χ?)   L 48'.
 
     
  05 Es ist nicht warscheinlich, das jemand 3 mal einander treffen      
  06 wird (wenn die Würfel zur hälfte einen punct und die andern nichts      
  07 haben). aber es nicht un Daraus solte man schließen: es sey auch nicht      
  08 warscheinlich, daß, wenn er schon zweymal getroffen, er zum dritten mal      
  09 auch treffen werde. Allein es ist nicht warscheinlich, diese Reihe treffer      
  10 zu haben im Gantzen zu bekommen, aber wohl einen jeden Theil abgesondert.      
  11 Der Viel Glük gehabt hat, hat darum nicht größere Besorgnis      
  12 des Unglüks, z. E. Schiffbruchs oder Gewitters oder des Sterbens in      
  13 hohem Alter. Denn in diesem Falle ist, als wenn ich jedes Jahr ein      
  14 Loos ziehe und die Nieten bleiben, die sich immer in proportion der      
  15 Vorigen Gewinne vermindern. Doch kan man sagen: wer oft kommt,      
  16 muß doch einmal anlaufen.      
           
   

 

2610.   ψ? (υ-χ?)   L 48'.
 
     
  18 Im Gantzen der unendlichen Reihe von Ursachen ist jede Handlung      
  19 bestimmt, obzwar, wenn sie geschehen soll, sie frey ist. Denn aus den      
  20 Gründen, die der Mensch erkennen kan, ist sie doch nicht bestimmt.      
           
   

 

2611.   ψ? (υ-χ?)   L 48'.
 
     
  22 Daß, was in jedem einzelnen Falle zufallig ist, soll doch im Ganzen      
  23 nothwendig seyn; so ists in jedem einzelnen Falle natürlicher weise zufallig,      
  24 was ein Mensch thue; aber im Gantzen thut er doch, was Gott      
  25 will; so ist die Vorsehung auf die Erhaltung der Art bedacht und hat      
     

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