Kant: AA XVI, L §. 171-175. IX 81-82. ... , Seite 429 |
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01 | Gegenüber von L §. 172 „wahrscheinlich -- können“ (Z. 19-21): | ||||||
02 | Man nimt es durch ein Vorurtheil an, daß es Gespenster gebe. | ||||||
03 | Es ist warscheinlich, daß ein Erde sich bewege, nicht die Sonne Unterirdisches | ||||||
04 | Feuer sey. Es ist auch unwarscheinlich. | ||||||
05 | Die Christliche religion ist in den Geheimnißen unwarscheinlich, | ||||||
06 | aber in der historischen Glaubwürdigkeit warscheinlich. | ||||||
2587. β1. L 48'. Zu L §. 173 Anfang: |
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08 | Ein sehr großer Grad der Warscheinlichkeit ist Gewißheit. | ||||||
01 | Zu L §. 173 Schluss: | ||||||
10 | Es ist warscheinlich, daß die Luft, (g die ) voll sehr grober Dünste | ||||||
11 | ist, schweerer sey als eine reine; allein es ist falsch. | ||||||
2588. β1. L 48'. Zu L §. 174 Anfang: |
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13 | Man soll sein Urtheil nicht ohne noth (aufschieben) fällen, also aufschieben: | ||||||
14 | es sey denn, daß die Regeln der Klugheit es erfodern. | ||||||
15 | Zu L §. 174 Satz 2 Anfang: | ||||||
16 | in dem Grade, als sie es verdient. | ||||||
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