Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 525 |
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01 | alle gültigen regel verdient, dessen ist man würdig; folglich ist mit | |||||||
02 | Moralitaet die Würdigkeit glüklich zu seyn Verbunden. Die moralitaet ist | |||||||
03 | die oberste Bedingung alles Gebrauchs der freyheit und auch alles unseres | |||||||
04 | Begehrens, weil sie von dem Ganzen der Glükseeligkeit iede besondere | |||||||
05 | Handlung bestimmt. | |||||||
06 | Das Menschen nicht tugendhaft seyn wollen, kommt daher, weil sie | |||||||
07 | es nicht aufopfern wollen, ohne der Vergütung gewiss zu seyn. ohne | |||||||
08 | Das moralische Gesetz hat nothwendig eine Verheissung, weil es sonst nicht | |||||||
09 | verbindend ist. Wer nicht schützen kan, kan nicht befehlen. | |||||||
1188. ρ1? σ1? φ1? π?? M 311'. |
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11 | Von der Kentnis des Geschmaks und der Kentnis der Menschen aus | |||||||
12 | ihrem Geschmak, aus der Geberdung, aus ihrer Manier (zu schertzen, | |||||||
13 | spielen), aus ihrem Ton, Aus der Art ihrer Zeitkürzungen und Belustigungen, | |||||||
14 | aus der Gesellschaft, die sie sucht oder welche sie selbst lieben. | |||||||
15 | Im Trunk. Aus ihrer Verwandtschaft (vornemlich junges Frauenzimmer). | |||||||
16 | Kentnis der Jugend in Ansehung dessen, was sie dereinst seyn werden. | |||||||
17 | prognostica der Schiksale. | |||||||
1189. ρ1? σ1? φ1? π?? M 311'. |
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19 | Von dem Character im Umgange. Sonderling. Geheimnisvoll. | |||||||
1190. ρ3—υ? π?? M 313. |
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21 | Bekantschaft, Umgang (g Gesellschaft ) und Freundschaft. | |||||||
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