Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 312

   
         
 

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    703.   ν1? (λ?) ρ1??   M 178'.   Zu M §. 655?
 
   
  02 Handlungen der Rechtschaffenheit werden gebilligt, die nicht unrecht    
  03 sind, werden gut geheissen; die aus der achtung vor das recht anderer entspringen,    
  04 gebilligt, Selbst vor das unvollkommene Recht (Billigkeit) — —;    
  05 die, so die Würde der Menschheit in seiner Eignen Person betreffen,    
  06 hochgeschätzt; endlich, die auf das Wohl anderer gehen, werthgeschatzt.    
         
   

 

704.   ν? (κ — μ?)   M 178'.   Zu M §. 655?
 
   
  08 Ein schön Gebäude wird eben so gebilligt, ob man es unzehligemal    
  09 oder nur einmal gesehen. Es erregt auch nicht einmal eine Merkliche    
  10 Begierde es zu besitzen.    
         
   

 

705.   ν? (ξ?)(μ?)   M 178'.
 
   
  12 Das Vermögen, seine Erkentnisse allgemein zu machen, also a posteriori    
  13 zu allgemeinen Begriffen zu gelangen, ist der Verstand. Die    
  14 allgemeinen Grundsätze entspringen hier per inductionem und gelten auf    
  15 die Fälle des Lebens (Klugheit durch Erfahrenheit)(logisches Vermögen).    
  16 Das Vermögen, das allgemeine a priori einzusehen, was an sich selbst    
  17 ohne Falle der Erfahrung allgemein gültig ist, nicht per inductionem,    
  18 sondern ratiocinationem, mithin nicht blos die a posteriori entlehnte    
  19 Zweke und mittel, sondern die obiectiven Zweke, Das allgemeine zuerst entwerfen    
  20 zu können und das besondere in ihm, ist die Vernunft. Zum    
  21 Guten gehört Vernunft, zum Eigennutz Verstand.    
         
   

 

706.   ν? (ξ?)(μ?)(λ?)   M 178'.   Zu M §. 656 Anfang?
 
   
  23 Lust und Unlust sind von der Begierde nicht allein unterschieden,    
  24 sondern determiniren sie nicht immer die thätige Begierde, weil der Wille    
     

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