Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 183

   
         
 

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  01 die Vernunft; denn diese bestimmen das gantze durch den Theil. Ein    
  02 Vernünftiger Man erwegt bey einem Verlust, wie viel es der Glükseeligkeit    
  03 im ganzen Schade. Oder bey einem Gewinn, wie viel es die Glükseeligkeit    
  04 im Gantzen erhöhe (die Kürze des Lebens mit in Rechnung    
  05 gebracht). Die Vernunft bestimmt unsere Handlungen auch in der Idee    
  06 des Weltganzen und verfährt nach diesem Begrif. Die Urtheilende    
  07 Vernunft ist von der regirenden* unterschieden. Jene kan ohne diese    
  08 seyn. Das Regiment der Vernunft, nemlich mehr aus der Idee als dem    
  09 Eindruk zu handeln, ist bricht ab.    
         
  10 M 236': * (g potestas iudicatoria, rectoria )    
         
   

 

443.   υ? (μ?) (χ — ψ?)   M 236'.   E II 265.
 
   
  12 * Allgemeine Sätze können nur durch Vernunft erkannt werden, imgleichen    
  13 die Nothwendigkeit der Sätze. A priori heißt nicht aus den    
  14 Gründen, und a posteriori aus den folgen; sondern jenes heißt urtheilen,    
  15 ohne daß der Gegenstand gegeben seyn darf (g an sich selbst oder in seinen    
  16 Folgen ), zum voraus, so wie bey den Warsagungen.    
         
   

 

444.   φ? ξ??   M 236.   E I 237.
 
   
  18 In vielen Fällen hilft die speculative Vernunft nichts, wir brauchen    
  19 nur die Gesunde. e. g. Glaubwirdigkeit der Zeugen. Aber Warscheinlichkeit    
  20 der Lotterie ist speculative Vernunft. Die gesunde Vernunft kan nicht,    
  21 wenn sie mangelt, durch speculative ersetzt werden; denn sie beruht auf    
  22 dem Vermögen, viele Umstände, die unmöglich unter so viel regeln    
  23 gebracht werden können, zu übersehen. Gesunde Vernunft eines Richters.    
  24 Gesunde Vernunft lehrt die maximen zu urtheilen, obgleich nicht die Einsichten.    
  25 Etwas ist der Gesunden Vernunft zuwieder, was uns in Ansehung    
  26 unserer Maximen irre macht.    
         
     

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