Kant: AA XI, Briefwechsel 1792 , Seite 347 |
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Text (Kant):
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| 01 | ich sonst den Faden, den ich verlassen hatte, nicht wohl wieder auffinden | ||||||
| 02 | kan. - Der Unterschied zwischen der Verbindung der Vorstellung | ||||||
| 03 | in einem Begrif und der in einem Urtheil z. B. der schwarze | ||||||
| 04 | Mensch und der Mensch ist schwarz, (mit andern Worten: der Mensch | ||||||
| 05 | der schwarz ist und der Mensch ist schwarz) liegt meiner Meynung | ||||||
| 06 | nach darinn, daß im ersteren ein Begrif als bestimmt im zweyten | ||||||
| 07 | die Handlung meines Bestimmens dieses Begrifs gedacht wird. | ||||||
| 08 | Daher haben Sie ganz recht zu sagen, daß in dem zusammengesetzten | ||||||
| 09 | Begrif die Einheit des Bewustseyns, als subjectiv gegeben, | ||||||
| 10 | in der Zusammensetzung der Begriffe aber die Einheit des Bewustseyns, | ||||||
| 11 | als objectiv gemacht, d. i. im ersteren der Mensch blos als | ||||||
| 12 | schwarz gedacht (problematisch vorgestellt) im zweyten als ein solcher | ||||||
| 13 | erkannt werden solle. Daher die Frage, ob ich sagen kan: der schwarze | ||||||
| 14 | Mensch (der schwarz ist zu einer Zeit) ist weis (d. i. er ist weiß, ausgebleicht, | ||||||
| 15 | zu einer anderen Zeit) ohne mir zu wiedersprechen? Ich | ||||||
| 16 | antworte Nein; weil ich in diesem Urtheile den Begrif des Schwarzen | ||||||
| 17 | in den Begrif des Nichtschwarzen mit herüber bringe, indem das | ||||||
| 18 | Subject durch den ersteren als bestimmt gedacht wird, mithin, da es | ||||||
| 19 | beydes zugleich seyn würde, sich unvermeidlich wiederspräche. Dagegen | ||||||
| 20 | werde ich von eben demselben Menschen sagen können er ist schwarz | ||||||
| 21 | und auch eben dieser Mensch ist nicht schwarz (nämlich zu einer | ||||||
| 22 | anderen Zeit, wenn er ausgebleicht ist), weil in beyden Urtheilen nur | ||||||
| 23 | die Handlung des Bestimmens, welches hier von Erfahrungsbedingungen | ||||||
| 24 | und der Zeit abhängt, angezeigt wird: In meiner Crit: | ||||||
| 25 | d. r. V. werden Sie da, wo vom Satz des Wiederspruchs geredet wird, | ||||||
| 26 | hievon auch etwas antreffen. | ||||||
| 27 | Was Sie von Ihrer Definition der Anschauung: sie sey eine durchgängig | ||||||
| 28 | bestimmte Vorstellung in Ansehung eines gegebenen Mannigfaltigen, | ||||||
| 29 | sagen, dagegen hätte ich nichts weiter zu erinnern, als: da | ||||||
| 30 | die durchgängige Bestimmung hier objectiv und nicht als im Subject | ||||||
| 31 | befindlich verstanden werden müsse (weil wir alle Bestimmungen des | ||||||
| 32 | Gegenstandes einer empirischen Anschauung unmöglich kennen können), | ||||||
| 33 | da dann die Definition doch nicht mehr sagen würde als: sie ist die | ||||||
| 34 | Vorstellung des Einzelnen gegebenen. Da uns nun kein Zusammengesetztes | ||||||
| 35 | als ein solches gegeben werden kan, sondern wir die Zusammensetzung | ||||||
| 36 | des Mannigfaltigen Gegebenen immer selbst machen | ||||||
| 37 | müssen, gleichwohl aber die Zusammensetzung als dem Objecte gemäs | ||||||
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