Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 190

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 im Spiel sind, und sofern sie darin sind, also bloß eine subjective      
  02 formale Zweckmäßigkeit des Objects ausdrücken. Denn jene Auffassung      
  03 der Formen in die Einbildungskraft kann niemals geschehen, ohne daß      
  04 die reflectirende Urtheilskraft, auch unabsichtlich, sie wenigstens mit ihrem      
  05 Vermögen, Anschauungen auf Begriffe zu beziehen, vergliche. Wenn nun      
  06 in dieser Vergleichung die Einbildungskraft (als Vermögen der Anschauungen      
  07 a priori) zum Verstande (als Vermögen der Begriffe) durch eine      
  08 gegebene Vorstellung unabsichtlich in Einstimmung versetzt und dadurch      
  09 ein Gefühl der Lust erweckt wird, so muß der Gegenstand alsdann als      
  10 zweckmäßig für die reflectirende Urtheilskraft angesehen werden. Ein      
  11 solches Urtheil ist ein ästhetisches Urtheil über die Zweckmäßigkeit des      
  12 Objects, welches sich auf keinem vorhandenen Begriffe vom Gegenstande      
  13 gründet und keinen von ihm verschafft. Wessen Gegenstandes Form      
  14 (nicht das Materielle seiner Vorstellung, als Empfindung) in der bloßen      
  15 Reflexion über dieselbe (ohne Absicht auf einen von ihm zu erwerbenden      
  16 Begriff) als der Grund einer Lust an der Vorstellung eines solchen Objects      
  17 beurtheilt wird: mit dessen Vorstellung wird diese Lust auch als      
  18 nothwendig verbunden geurtheilt, folglich als nicht bloß für das Subject,      
  19 welches diese Form auffaßt, sondern für jeden Urtheilenden überhaupt.      
  20 Der Gegenstand heißt alsdann schön; und das Vermögen, durch eine      
  21 solche Lust (folglich auch allgemeingültig) zu urtheilen, der Geschmack.      
  22 Denn da der Grund der Lust bloß in der Form des Gegenstandes für      
  23 die Reflexion überhaupt, mithin in keiner Empfindung des Gegenstandes      
  24 und auch ohne Beziehung auf einen Begriff, der irgend eine Absicht enthielte,      
  25 gesetzt wird: so ist es allein die Gesetzmäßigkeit im empirischen      
  26 Gebrauche der Urtheilskraft überhaupt (Einheit der Einbildungskraft      
  27 mit dem Verstande) in dem Subjecte, mit der die Vorstellung des Objects      
  28 in der Reflexion, deren Bedingungen a priori allgemein gelten, zusammen      
  29 stimmt; und da diese Zusammenstimmung des Gegenstandes      
  30 mit den Vermögen des Subjects zufällig ist, so bewirkt sie die Vorstellung      
  31 einer Zweckmäßigkeit desselben in Ansehung der Erkenntnißvermögen      
  32 des Subjects.      
           
  33 Hier ist nun eine Lust, die wie alle Lust oder Unlust, welche nicht      
  34 durch den Freiheitsbegriff (d. i. durch die vorhergehende Bestimmung des      
  35 oberen Begehrungsvermögens durch reine Vernunft) gewirkt wird, niemals      
  36 aus Begriffen als mit der Vorstellung eines Gegenstandes nothwendig      
  37 verbunden eingesehen werden kann, sondern jederzeit nur durch      
           
     

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