Kant: AA IV, Prolegomena zu einer jeden ... , Seite 305

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 vereinigt werden. Die logische Momente aller Urtheile sind so viel      
  02 mögliche Arten, Vorstellungen in einem Bewußtsein zu vereinigen. Dienen      
  03 aber eben dieselben als Begriffe, so sind sie Begriffe von der nothwendigen      
  04 Vereinigung derselben in einem Bewußtsein, mithin Principien      
  05 objectiv gültiger Urtheile. Diese Vereinigung in einem Bewußtsein      
  06 ist entweder analytisch, durch die Identität, oder synthetisch, durch die Zusammensetzung      
  07 und Hinzukunft verschiedener Vorstellungen zu einander.      
  08 Erfahrung besteht in der synthetischen Verknüpfung der Erscheinungen      
  09 (Wahrnehmungen) in einem Bewußtsein, so fern dieselbe nothwendig ist.      
  10 Daher sind reine Verstandesbegriffe diejenige, unter denen alle Wahrnehmungen      
  11 zuvor müssen subsumirt werden, ehe sie zu Erfahrungsurtheilen      
  12 dienen können, in welchen die synthetische Einheit der Wahrnehmungen      
  13 als nothwendig und allgemeingültig vorgestellt wird.*)      
           
  14
§ 23.
     
           
  15 Urtheile, so fern sie blos als die Bedingung der Vereinigung gegebener      
  16 Vorstellungen in einem Bewußtsein betrachtet werden, sind Regeln.      
  17 Diese Regeln, so fern sie die Vereinigung als nothwendig vorstellen, sind      
  18 Regeln a priori, und so fern keine über sie sind, von denen sie abgeleitet      
  19 werden, Grundsätze. Da nun in Ansehung der Möglichkeit aller Erfahrung,      
  20 wenn man an ihr blos die Form des Denkens betrachtet, keine Bedingungen      
  21 der Erfahrungsurtheile über diejenige sind, welche die Erscheinungen      
  22 nach der verschiedenen Form ihrer Anschauung unter reine Verstandesbegriffe      
           
    *) Wie stimmt aber dieser Satz, daß Erfahrungsurtheile nothwendigkeit in der Synthesis der Wahrnehmungen enthalten sollen, mit meinem oben vielfältig eingeschärften Satze, daß Erfahrung als Erkenntniß a posteriori blos zufällige Urtheile geben könne? Wenn ich sage: Erfahrung lehrt mir etwas, so meine ich jederzeit nur die Wahrnehmung, die in ihr liegt, z. B. daß auf die Beleuchtung des Steins durch die Sonne jederzeit Wärme folge, und also ist der Erfahrungssatz so fern allemal zufällig. Daß diese Erwärmung nothwendig aus der Beleuchtung durch die Sonne erfolge, ist zwar in dem Erfahrungsurtheile (vermöge des Begriffs der Ursache) enthalten, aber das lerne ich nicht durch Erfahrung, sondern umgekehrt, Erfahrung wird allererst durch diesen Zusatz des Verstandesbegriffs (der Ursache) zur Wahrnehmung erzeugt. Wie die Wahrnehmung zu diesem Zusatze komme, darüber muß die Kritik im Abschnitte von der transscendentalen Urtheilskraft Seite 137 u. f. nachgesehen werden.      
           
     

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