Kant: AA IV, Kritik der reinen Vernunft ... , Seite 041  | 
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| 01 | verschiedene synthetische Erkenntnisse geschöpft werden können, wie vornehmlich | ||||||
| 02 | die reine Mathematik in Ansehung der Erkenntnisse vom Raume | ||||||
| 03 | und dessen Verhältnissen ein glänzendes Beispiel giebt. Sie sind nämlich | ||||||
| 04 | beide zusammen genommen reine Formen aller sinnlichen Anschauung | ||||||
| 05 | und machen dadurch synthetische Sätze a priori möglich. Aber diese Erkenntnißquellen | ||||||
| 06 | a priori bestimmen sich eben dadurch (daß sie blos Bedingungen | ||||||
| 07 | der Sinnlichkeit sind) ihre Grenzen, nämlich daß sie blos auf | ||||||
| 08 | Gegenstände gehen, so fern sie als Erscheinungen betrachtet werden, nicht | ||||||
| 09 | aber Dinge an sich selbst darstellen. Jene allein sind das Feld ihrer Gültigkeit, | ||||||
| 10 | woraus wenn man hinausgeht, weiter kein objectiver Gebrauch | ||||||
| 11 | derselben statt findet. Diese Realität des Raumes und der Zeit läßt | ||||||
| 12 | übrigens die Sicherheit der Erfahrungserkenntniß unangetastet: denn wir | ||||||
| 13 | sind derselben eben so gewiß, ob diese Formen den Dingen an sich selbst, | ||||||
| 14 | oder nur unsrer Anschauung dieser Dinge nothwendiger Weise anhängen. | ||||||
| 15 | Dagegen die, so die absolute Realität des Raumes und der Zeit behaupten, | ||||||
| 16 | sie mögen sie nun als subsistirend oder nur inhärirend annehmen, | ||||||
| 17 | mit den Principien der Erfahrung selbst uneinig sein müssen. Denn entschließen | ||||||
| 18 | sie sich zum ersteren (welches gemeiniglich die Partei der mathematischen | ||||||
| 19 | Naturforscher ist), so müssen sie zwei ewige und unendliche für | ||||||
| 20 | sich bestehende Undinge (Raum und Zeit) annehmen, welche da sind, (ohne | ||||||
| 21 | daß doch etwas Wirkliches ist) nur um alles Wirkliche in sich zu befassen. | ||||||
| 22 | Nehmen sie die zweite Partei (von der einige metaphysische Naturlehrer | ||||||
| 23 | sind) und Raum und Zeit gelten ihnen als von der Erfahrung abstrahirte, | ||||||
| 24 | obzwar in der Absonderung verworren vorgestellte Verhältnisse der Erscheinungen | ||||||
| 25 | (neben oder nach einander), so müssen sie den mathematischen | ||||||
| 26 | Lehren a priori in Ansehung wirklicher Dinge (z. E. im Raume) ihre | ||||||
| 27 | Gültigkeit, wenigstens die apodiktische Gewißheit streiten, indem diese | ||||||
| 28 | a posteriori gar nicht statt findet, und die Begriffe a priori von Raum | ||||||
| 29 | und Zeit dieser Meinung nach nur Geschöpfe der Einbildungskraft sind, | ||||||
| 30 | deren Quell wirklich in der Erfahrung gesucht werden muß, aus deren abstrahirten | ||||||
| 31 | Verhältnissen die Einbildung etwas gemacht hat, was zwar das | ||||||
| 32 | Allgemeine derselben enthält, aber ohne die Restrictionen, welche die Natur | ||||||
| 33 | mit denselben verknüpft hat, nicht statt finden kann. Die erstere gewinnen | ||||||
| 34 | so viel, daß sie für die mathematische Behauptungen sich das Feld der | ||||||
| 35 | Erscheinungen frei machen. Dagegen verwirren sie sich sehr durch eben | ||||||
| 36 | diese Bedingungen, wenn der Verstand über dieses Feld hinausgehen will. | ||||||
| 37 | Die zweite gewinnen zwar in Ansehung des letzteren, nämlich daß die | ||||||
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