Kant: AA III, Kritik der reinen Vernunft ... , Seite 016

     
           
 

Zeile:

 

Text (Kant):

 

 

 

 
  01 von ihr muß gesagt werden können: nil actum reputans, si quid superesset      
  02 agendum.      
           
  03 Aber was ist denn das, wird man fragen, für ein Schatz, den wir der      
  04 Nachkommenschaft mit einer solchen durch Kritik geläuterten, dadurch aber      
  05 auch in einen beharrlichen Zustand gebrachten Metaphysik zu hinterlassen      
  06 gedenken? Man wird bei einer flüchtigen Übersicht dieses Werks wahrzunehmen      
  07 glauben, daß der Nutzen davon doch nur negativ sei, uns nämlich      
  08 mit der speculativen Vernunft niemals über die Erfahrungsgrenze      
  09 hinaus zu wagen, und das ist auch in der That ihr erster Nutzen. Dieser      
  10 aber wird alsbald positiv, wenn man inne wird, daß die Grundsätze,      
  11 mit denen sich speculative Vernunft über ihre Grenze hinauswagt, in der      
  12 That nicht Erweiterung, sondern, wenn man sie näher betrachtet, Verengung      
  13 unseres Vernunftgebrauchs zum unausbleiblichen Erfolg haben,      
  14 indem sie wirklich die Grenzen der Sinnlichkeit, zu der sie eigentlich gehören,      
  15 über alles zu erweitern und so den reinen (praktischen) Vernunftgebrauch      
  16 gar zu verdrängen drohen. Daher ist eine Kritik, welche die      
  17 erstere einschränkt, so fern zwar negativ, aber, indem sie dadurch zugleich      
  18 ein Hinderniß, welches den letzteren Gebrauch einschränkt, oder gar zu vernichten      
  19 droht, aufhebt, in der That von positivem und sehr wichtigem      
  20 Nutzen, so bald man überzeugt wird, daß es einen schlechterdings nothwendigen      
  21 praktischen Gebrauch der reinen Vernunft (den moralischen)      
  22 gebe, in welchem sie sich unvermeidlich über die Grenzen der Sinnlichkeit      
  23 erweitert, dazu sie zwar von der speculativen keiner Beihülfe bedarf, dennoch      
  24 aber wider ihre Gegenwirkung gesichert sein muß, um nicht in Widerspruch      
  25 mit sich selbst zu gerathen. Diesem Dienste der Kritik den positiven      
  26 Nutzen abzusprechen, wäre eben so viel als sagen, daß Polizei keinen      
  27 positiven Nutzen schaffe, weil ihr Hauptgeschäfte doch nur ist, der Gewaltthätigkeit,      
  28 welche Bürger von Bürgern zu besorgen haben, einen Riegel      
  29 vorzuschieben, damit ein jeder seine Angelegenheit ruhig und sicher treiben      
  30 könne. Daß Raum und Zeit nur Formen der sinnlichen Anschauung, also      
  31 nur Bedingungen der Existenz der Dinge als Erscheinungen sind, daß      
  32 wir ferner keine Verstandesbegriffe, mithin auch gar keine Elemente zur      
  33 Erkenntniß der Dinge haben, als so fern diesen Begriffen correspondirende      
  34 Anschauung gegeben werden kann, folglich wir von keinem Gegenstande      
  35 als Dinge an sich selbst, sondern nur so fern es Object der sinnlichen Anschauung      
  36 ist, d. i. als Erscheinung, Erkenntniß haben können, wird im      
  37 analytischen Theile der Kritik bewiesen; woraus denn freilich die Einschränkung      
           
     

[ Seite 015 ] [ Seite 017 ] [ Inhaltsverzeichnis ]