Kant: AA II, Beobachtungen über das ... , Seite 228 |
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01 | Dritter Abschnitt. |
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02 | Von dem Unterschiede des Erhabenen und Schönen in dem |
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03 | Gegenverhältniß beider Geschlechter. |
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04 | Derjenige, so zuerst das Frauenzimmer unter dem Namen des schönen | ||||||
05 | Geschlechts begriffen hat, kann vielleicht etwas Schmeichelhaftes | ||||||
06 | haben sagen wollen, aber er hat es besser getroffen, als er wohl selbst geglaubt | ||||||
07 | haben mag. Denn ohne in Erwägung zu ziehen, daß ihre Gestalt | ||||||
08 | überhaupt feiner, ihre Züge zärter und sanfter, ihre Miene im Ausdrucke | ||||||
09 | der Freundlichkeit, des Scherzes und der Leutseligkeit bedeutender und einnehmender | ||||||
10 | ist, als bei dem männlichen Geschlecht, ohne auch dasjenige zu | ||||||
11 | vergessen, was man für die geheime Zauberkraft abrechnen muß, wodurch | ||||||
12 | sie unsere Leidenschaft zum vortheilhaften Urtheile für sie geneigt machen, | ||||||
13 | so liegen vornehmlich in dem Gemüthscharakter dieses Geschlechts eigenthümliche | ||||||
14 | Züge, die es von dem unseren deutlich unterscheiden und die darauf | ||||||
15 | hauptsächlich hinauslaufen, sie durch das Merkmal des Schönen kenntlich | ||||||
16 | zu machen. Andererseits könnten wir auf die Benennung des edlen | ||||||
17 | Geschlechts Anspruch machen, wenn es nicht auch von einer edlen Gemüthsart | ||||||
18 | erfordert würde, Ehrennamen abzulehnen und sie lieber zu ertheilen | ||||||
19 | als zu empfangen. Hiedurch wird nun nicht verstanden: daß das | ||||||
20 | Frauenzimmer edeler Eigenschaften ermangelte, oder das männliche Geschlecht | ||||||
21 | der Schönheiten gänzlich entbehren müßte, vielmehr erwartet man, | ||||||
22 | daß ein jedes Geschlecht beide vereinbare, doch so, daß von einem Frauenzimmer | ||||||
23 | alle andere Vorzüge sich nur dazu vereinigen sollen, um den Charakter | ||||||
24 | des Schönen zu erhöhen, welcher der eigentliche Beziehungspunkt | ||||||
25 | ist, und dagegen unter den männlichen Eigenschaften das Erhabene als | ||||||
26 | das Kennzeichen seiner Art deutlich hervorsteche. Hierauf müssen alle Urtheile | ||||||
27 | von diesen zwei Gattungen, sowohl die rühmliche als die des Tadels, | ||||||
28 | sich beziehen, alle Erziehung und Unterweisung muß dieses vor Augen | ||||||
29 | haben und alle Bemühung, die sittliche Vollkommenheit des einen oder des | ||||||
30 | andern zu befördern, wo man nicht den reizenden Unterschied unkenntlich | ||||||
31 | machen will, den die Natur zwischen zwei Menschengattungen hat treffen | ||||||
32 | wollen. Denn es ist hier nicht genug sich vorzustellen, daß man Menschen | ||||||
33 | vor sich habe, man muß zugleich nicht aus der Acht lassen, daß diese Menschen | ||||||
34 | nicht von einerlei Art sind. | ||||||
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