Kant: AA XXIII, V. Vorarbeiten zum Öffentlichen ... , Seite 342

   
         
 

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  01 Mit welchem recht man neuentdeckte Länder occupiren könne wenn    
  02 sie schon Einwohner haben.    
         
         
  03 Was das Oberhaupt betrift so ist die Verfassung entweder 1 Monarchie    
  04 (König) 2. Polyarchie (Senat) 3. Anarchie (Minister die gar    
  05 kein Oberhaupt sondern blos Agenten ausmachen). Keine Pantarchie    
  06 oder dieses ist vielmehr Anarchie. Daß das Staatsrecht aus der Idee    
  07 des gemeinsamen Willens hervorgehen müsse ist außer Zweifel ob es aber    
  08 aus diesem herauskommen werde und könne ist weder zu behaupten    
  09 noch zu verneinen aber gewis ist es daß alle Verfassungen darauf hinausgehen    
  10 sollen.    
         
         
  11 Von dem Spruch wir sind unnütze Knechte etc. wir haben unsere    
  12 bloße Schuldigkeit gethan und kein Verdienst. Daher der Begrif der    
  13 Seeligkeit aus Gnaden    
         
  14 Man kann sich nur aus seinen moralischen Begriffen und Grundsätzen    
  15 einen Gott machen dessen Wille diese sind. Keinem andern Leitfaden    
  16 soll man folgen, wenn es aufs Heil der Seelen ankommt.    
         
  17 Von der Versuchung Christi in der Wüste und der Analogie derselben    
  18 mit der Tibetaner Betrachtungen in den Wüsten. - Von eben desselben    
  19 Höllenfarth (der Selbsterkentnis) und analogie mit den Heroen. Antichrist.    
         
         
  21 Alle bürgerliche Systeme (status civilis) sind entweder autocratisch    
  22 oder repräsentativ. Jene sind despotisch diese sind Systeme der Freyheit    
  23 und der Avtonomie der Unterthanen (des Volks) revolutionsconstituirender    
  24 und constituirter Zustand.    
         
  25 Monocratie Polycratie, Pantocratie    
  26 Gleichheit weil ein jeder nichts ist.    
         
  27 Monocratie Aristocratie und Democratie. Das repräsentative    
  28 System der Democratie ist das der Gleichheit der Gesellschaft oder    
  29 die Republik das der Aristocratie der Ungleichheit da nur einige    
  30 zusammen den Suverän repräsentiren - der Monarchie das der Gleichheit    
  31 welche die Wirkung der Ungleichheit ist da einer (Monarch) alle    
  32 repräsentirt. Denkt man sich eine solche Verfassung wo keine dieser    
  33 Mächte uneingeschränkt ist sondern indem eine die andere einschränkt    
  34 der Suverain nur in ihrer Verbindung besteht so müssen immer ihrer Zwey    
  35 den Dritten einschränken weil sonst Anarchie entspringen würde wenn alle    
         
     

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