Kant: AA XXIII, V. Vorarbeiten zum Öffentlichen ... , Seite 342 |
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01 | Mit welchem recht man neuentdeckte Länder occupiren könne wenn | ||||||
02 | sie schon Einwohner haben. | ||||||
03 | Was das Oberhaupt betrift so ist die Verfassung entweder 1 Monarchie | ||||||
04 | (König) 2. Polyarchie (Senat) 3. Anarchie (Minister die gar | ||||||
05 | kein Oberhaupt sondern blos Agenten ausmachen). Keine Pantarchie | ||||||
06 | oder dieses ist vielmehr Anarchie. Daß das Staatsrecht aus der Idee | ||||||
07 | des gemeinsamen Willens hervorgehen müsse ist außer Zweifel ob es aber | ||||||
08 | aus diesem herauskommen werde und könne ist weder zu behaupten | ||||||
09 | noch zu verneinen aber gewis ist es daß alle Verfassungen darauf hinausgehen | ||||||
10 | sollen. | ||||||
11 | Von dem Spruch wir sind unnütze Knechte etc. wir haben unsere | ||||||
12 | bloße Schuldigkeit gethan und kein Verdienst. Daher der Begrif der | ||||||
13 | Seeligkeit aus Gnaden | ||||||
14 | Man kann sich nur aus seinen moralischen Begriffen und Grundsätzen | ||||||
15 | einen Gott machen dessen Wille diese sind. Keinem andern Leitfaden | ||||||
16 | soll man folgen, wenn es aufs Heil der Seelen ankommt. | ||||||
17 | Von der Versuchung Christi in der Wüste und der Analogie derselben | ||||||
18 | mit der Tibetaner Betrachtungen in den Wüsten. - Von eben desselben | ||||||
19 | Höllenfarth (der Selbsterkentnis) und analogie mit den Heroen. Antichrist. | ||||||
21 | Alle bürgerliche Systeme (status civilis) sind entweder autocratisch | ||||||
22 | oder repräsentativ. Jene sind despotisch diese sind Systeme der Freyheit | ||||||
23 | und der Avtonomie der Unterthanen (des Volks) revolutionsconstituirender | ||||||
24 | und constituirter Zustand. | ||||||
25 | Monocratie Polycratie, Pantocratie | ||||||
26 | Gleichheit weil ein jeder nichts ist. | ||||||
27 | Monocratie Aristocratie und Democratie. Das repräsentative | ||||||
28 | System der Democratie ist das der Gleichheit der Gesellschaft oder | ||||||
29 | die Republik das der Aristocratie der Ungleichheit da nur einige | ||||||
30 | zusammen den Suverän repräsentiren - der Monarchie das der Gleichheit | ||||||
31 | welche die Wirkung der Ungleichheit ist da einer (Monarch) alle | ||||||
32 | repräsentirt. Denkt man sich eine solche Verfassung wo keine dieser | ||||||
33 | Mächte uneingeschränkt ist sondern indem eine die andere einschränkt | ||||||
34 | der Suverain nur in ihrer Verbindung besteht so müssen immer ihrer Zwey | ||||||
35 | den Dritten einschränken weil sonst Anarchie entspringen würde wenn alle | ||||||
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