Kant: AA XXIII, V. Vorarbeiten zum Öffentlichen ... , Seite 341 |
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01 | muß also so lauten: da er alles thun darf was er will etc. das bedeutet | ||||||
02 | aber er thut niemandem Unrecht wenn er niemand Unrecht thut. Die | ||||||
03 | Freyheit sollte hier durch die Formale Bedingung der Handlungen erklärt | ||||||
04 | werden. Es ist aber eine Materielle Bedingung derselben. | ||||||
05 | Sie ist ein Zustand niemanden unterthan (subjectus) zu seyn außer | ||||||
06 | dem Gesetz zu welchem er selbst seine Einstimmung gegeben hat. Diese | ||||||
07 | Einwilligung aber zu einem Gesetz zu geben was alle Einwilligung des | ||||||
08 | anderen aufhebt ist ein Wiederspruch Also ist es die Befugnis seinen Zweck | ||||||
09 | sich selbst zu bestimmen (nach eigenen Zwecken und nicht schlechterdings | ||||||
10 | nach dem Zwecke anderer handeln zu müssen). Daher sind Kinder nicht | ||||||
11 | frey, nicht Gestöhrte, nicht Gewaltthätige. Daher ist die Freyheit die | ||||||
12 | Unabhängigkeit seine Glückseeligkeit nicht von dem Willen anderer als | ||||||
13 | abhängig anzuerkennen. | ||||||
14 | Glückseeligkeit ist die Zufriedenheit mit seinem ganzen (gegenwärtigen | ||||||
15 | und künftigen) Zustande. Das Bewustseyn der Erfüllung seines | ||||||
16 | ganzen Wunsches (wozu auch das Moralische gerechnet wird denn so | ||||||
17 | fern es gelingt ist man glücklich obzwar aus dieser Glückseeligkeit der Bewegungsgrund | ||||||
18 | zur Moralität nicht hergenommen werden kann). Die | ||||||
19 | äußere Freyheit ist die Unabhängigkeit des Menschen von der Willkühr | ||||||
20 | Anderer nicht nach ihren sondern dadurch zugleich nach seinen eigenen | ||||||
21 | Zwecken handeln zu dürfen d. i. nicht blos als Mittel zu irgend einem | ||||||
22 | Zweck des Andern dienen zu dürfen (genöthigt werden zu können). | ||||||
23 | Antinomie der constitution in politischer und Religionsverfassung. | ||||||
24 | Antinomie 1. Thesis Eine von einem Volk einmal angenommene Verfassung | ||||||
25 | muß bey den Nachkommen immer dieselbe bleiben und also | ||||||
26 | anerben. 2) Antithesis sie soll nicht anerben sondern muß jedesmal als | ||||||
27 | neuer geschlossener Verein betrachtet werden und das Volk ist beständig | ||||||
28 | als constituirend anzusehen. Nicht aristocratische oder privilegirte | ||||||
29 | Anerbung, nicht Secten=Anerbung nicht Geistliche Güter Anerbung. | ||||||
30 | Das Volk ist immer frey und die Einzelnen sind an seine Decrete gebunden. | ||||||
31 | Nicht durch Aufruhr. | ||||||
32 | Von der Verwandschaft des Geschmaks mit der Moralität. Sowohl | ||||||
33 | in conversation oder der mechanischen Kunst oder der Natur. | ||||||
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