Kant: AA XXIII, V. Vorarbeiten zum Öffentlichen ... , Seite 340 |
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01 | Eigenthümer werden. Weil aber jeder anderer in statu naturali eben | ||||||
02 | so wenig davon hat Eigenthümer (originario absqve pacto) werden | ||||||
03 | können so ist der erste Besitz ein provisorisches Eigenthum d. i. ein praerogativ | ||||||
04 | des Rechts nach welchem ich ihm wiederstehen kann so lange bis er | ||||||
05 | mit mir in statum civilem tritt es als Eigenthum zu respectiren. | ||||||
06 | ...Religion Im Glauben beten und dessen Wunderkraft. Ob zur | ||||||
07 | Religion Theologie als Erkenntnis der Göttlichen Natur oder nur seines | ||||||
08 | Willens erfordert werde | ||||||
09 | Wenn die Glückseeligkeit aller das Object die Materie des Gesetzes | ||||||
10 | seyn soll so ist das wohl so fern wahr daß wenn alle den sittengesetzen | ||||||
11 | gehorchen würden auch allgemeine Glückseeligkeit besser darnach als nach | ||||||
12 | jeder anderen Regel würde bewirkt werden, wenigstens wenn wir die | ||||||
13 | Tugendpflicht zum Grundsatze machen wie bey der Unwissenheit dessen | ||||||
14 | was die Natur daraus folgern wird wir am sichersten verfahren Aber | ||||||
15 | wie machen wir daß wenn wir selbst uns an diese Maxime und zwar mit | ||||||
16 | Aufopferung binden Andere es auch thun werden | ||||||
17 | Opus Operatum |
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18 | - - supererogationis |
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19 | Vom Endzweck des Menschen - von dem der Schöpfung dei gloria | ||||||
20 | Warum Zweck und Ende (Endursachen) einerley Benennung haben. | ||||||
21 | Von dem Endzweck und Zweck überhaupt als einem Erklärungsgrunde | ||||||
22 | der Möglichkeit der Dinge ihrer Form nach; oder auch weshalb sie überhaupt | ||||||
23 | existiren und ihr Daseyn selbst gut ist | ||||||
24 | Von der mediocritas der temperantz der Größe die major ist (quam | ||||||
25 | fas, quam opus vel neceße est) oder minor. | ||||||
26 | Zweite Seite |
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27 | Freyheit, äußere. |
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28 | Die Erklärung: daß sie der Zustand eines Menschen sey da er thun | ||||||
29 | kann was er will wenn er nur Anderen nicht unrecht thut ist tautologisch. | ||||||
30 | Denn niemand kann alles thun was er will. (Der Wille setzt nicht immer | ||||||
31 | das Vermögen voraus sondern die Willkühr allein setzt es voraus). Es | ||||||
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